Forchheim

Jahresablesung in Forchheim: So übermitteln Sie Ihre Zählerstände!

Die Stadtwerke Forchheim GmbH haben die jährliche Ablesung der Energie- und Wasserzähler gestartet! Wie im Vorjahr sind die Bürger aufgerufen, ihre Zählerstände selbstständig abzulesen und zu übermitteln. Ein wichtiger Schritt, um die Genauigkeit der Abrechnung zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Für die Bürger, die im letzten Jahr digital abgelesen haben und dem E-Mail-Versand zugestimmt haben, gibt es gute Nachrichten: Am 22. November 2024 erhalten sie eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen zur digitalen Ablesung. Ab dem 02. Dezember 2024 werden auch die traditionellen Schreiben mit Ablesekarten an alle anderen Bürger versendet. Diese Schreiben enthalten eine detaillierte Anleitung, wie die Zählerstände bequem online oder über einen QR-Code übermittelt werden können. Ein echtes Highlight: Mit der Smartphone-Kamera können die Zählerstände direkt ins Portal übertragen werden!

Frist zur Übermittlung der Zählerstände

„Die Stadtwerke Forchheim sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich alle Zählerstände zu ermitteln. Wir bitten unsere Bürger daher, die Zählerstände bis zum 22. Dezember 2024 an uns zu übermitteln“, erklärt Mathias Reznik, Geschäftsführer der Stadtwerke Forchheim. Wer die Zählerstände nicht übermittelt, muss damit rechnen, dass diese maschinell geschätzt werden, was zu ungenauen Abrechnungen führen kann.

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Bei Fragen zur Ablesung stehen die Stadtwerke Forchheim unter der Telefonnummer 09191 613 0 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-forchheim.de zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit und sorgen Sie für eine korrekte Abrechnung!

Quelle/Referenz
wiesentbote.de

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