
Am 1. April 2025 billigte der bayerische Ministerrat einen neuen Entwurf zur Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Dieser Schritt folgt einem umfangreichen Gesetzgebungsverfahren und erfreute die Feuerwehrverbände im Freistaat. Laut Fireworld zeigt sich insbesondere Johann Eitzenberger, der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes Bayern (LFV Bayern), zufrieden über die Berücksichtigung der Forderungen der Verbände im Entwurf.
Der neue Gesetzentwurf sieht eine umfassende Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene vor. Dies bedeutet, dass Kreisausbilder künftig Aufwandsentschädigungen erhalten können. Dies wird als ein wichtiger Schritt angesehen, um die Ausbildungsqualität und die Bindung innerhalb der Feuerwehr zu fördern. Auch die Stellung der ehrenamtlichen Kreisbrandräte wird gesetzlich gestärkt, was die Relevanz dieser Position innerhalb des Feuerwehrsystems unterstreicht.
Wesentliche Änderungen des Gesetzesentwurfs
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs ist die Mindestdienstzeit für Kommandanten, die bei vier Jahren bleibt. Zudem wird die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Dienst von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dieser Vorschlag, eingebracht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, soll dazu dienen, dass aktive Feuerwehrleute auch im höheren Alter weiterhin engagiert bleiben können. In Bayern beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Feuerwehrleute etwa 320.000 von insgesamt 328.000 aktiven Kräften, was die Wichtigkeit dieser Regelung verdeutlicht. Zudem wird im neuen Entwurf die Möglichkeit einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit um bis zu drei Jahre, mehrfach möglich, ins Auge gefasst", wie bayern.de berichtet.
Eine neue Regelung soll ebenfalls die Aufwandsentschädigung für Ausbilder von Feuerwehrleuten einführen. Dies könnte dazu beitragen, die Motivation und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, was für die Sicherheit im Einsatzbetrieb von höchster Bedeutung ist.
Brandschutzerziehung und Unterstützung der Feuerwehrvereine
Das neue Gesetz wird auch die Brandschutzerziehung und -prävention als Aufgaben der Gemeinden verankern. Damit wird die Verantwortung für die Aufklärung über Brandgefahren und Präventionsmaßnahmen direkt den Kommunen übertragen. Feuerwehrvereine sollen durch das Gesetz eine Bestandsgarantie erhalten und die Möglichkeit eine Erweiterung um Ehren- und Altersabteilungen erfahren, was ihre Zukunft langfristig sichern kann.
Eitzenberger äußerte die Hoffnung, dass der Gesetzentwurf bald im Landtag beschlossen wird, um die notwendigen Änderungen schnellstmöglich umzusetzen. Der LFV Bayern plant auch, bei Anpassungen der Ausführungsverordnung und der Vollzugsbekanntmachung konstruktiv mitzuwirken. Der Ministerrat hatte bereits Ende Dezember 2024 einen ersten Entwurf zur Änderung des BayFwG beraten und die Verbandsanhörung eingeleitet, was von vielen als ein positives Zeichen für die weitere Entwicklung der bayerischen Feuerwehr angesehen wird, wie stmi.bayern.de hervorhebt.
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