Ein bemerkenswerter Fall von Drogenhandel wurde jüngst am Landgericht Stuttgart verhandelt, wo ein 26-jähriger Mann aus Pforzheim zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Dies stellt ein deutliches Zeichen gegen den Drogenhandel in Deutschland dar, insbesondere in Süddeutschland, wo der Angeklagte seiner kriminellen Tätigkeit nachging.
Der Verurteilte war zwischen November und Dezember 2023 aktiv und hatte erheblichen Umsatz mit Kokain, Marihuana und Amphetaminen erzielt. Insbesondere zwei seiner Delikte wurden in Schwaikheim vollzogen, wo er zusammen mit einem 21-jährigen Komplizen festgenommen wurde. Der jüngere Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, da er als Gehilfe des Drogenhandels fungierte.
Details zu den Taten
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 13 Kilogramm Kokain, 12 Kilogramm Amphetamine und 75 Kilogramm Marihuana verkauft, wobei das Marihuana von minderer Qualität war. Die Geschäfte wurden über Telefon und Nachrichten-Apps wie Threema und Signal abgewickelt, was zeigt, dass der Angeklagte moderne Kommunikationsmittel für seine illegalen Aktivitäten nutzte.
Die erste dokumentierte Tat fand am 22. November 2023 statt, als der 26-Jährige in Schwaikheim ein Kilogramm Kokain für 24.500 Euro lieferte. Die größte Transaktion führte er am 4. Dezember durch, bei der er ein Kilogramm Kokain und 60 Kilogramm Marihuana an verschiedene Käufer im Raum Heidelberg verkaufte.
Die Polizei überwachte die Aktivitäten der beiden Täter und nahm sie am 19. Dezember während einer beobachteten Transaktion in Schwaikheim fest. Während sie sieben Kilogramm Kokain im Kofferraum transportierten, wurde außerdem ein schussbereites Tierabwehrgerät mit Reizgas im Auto entdeckt. Dies führte zu einer zusätzlichen Anklage wegen bewaffneten Drogenhandels.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von zehn Jahren und neun Monaten für den Haupttäter gefordert, doch das Gericht berücksichtigte die Geständnisse der Angeklagten. Dennoch stellten die Richter klar, dass die Menge an Drogen und die Tatsache, dass beide bereits vorbestraft waren, schwerwiegend bei der Urteilsfindung waren.
Ein weiterer interessanter Aspekt war die finanzielle Seite des Drogenhandels, denn der Hauptverurteilte musste auch Wertersatz in Höhe von 168.000 Euro zahlen, was die Gewinne aus seinen Drogengeschäften widerspiegelt. Der Vorsitzende Richter Johannes Steinbach stellte fest, dass die sichergestellten Drogen eine große Bedrohung für die Gesellschaft darstellen.
Das Urteil hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern unterstreicht auch die anhaltenden Herausforderungen, mit denen die Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels konfrontiert sind. Der Fall erregte in den Medien Aufmerksamkeit und zeigt, wie wichtig die Arbeit der Polizei ist, um solche kriminellen Strukturen zu unterbinden. Für eine noch detailliertere Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.stuttgarter-zeitung.de.
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