Halloween im Ostalbkreis wird immer mehr zum Spektakel! Am 31. Oktober werden zahlreiche Partys und gruselige Kostüme die Straßen beleben, während Kinder auf Süßigkeitenjagd gehen. Doch Vorsicht! Wer beim beliebten Spruch „Süßes oder Saures“ nicht mit Süßigkeiten aufwartet, könnte mit fiesen Streichen bestraft werden. Aber hier ist die Warnung: Wer es zu bunt treibt, riskiert nicht nur einen Schreck, sondern auch eine Anzeige! Laut dem Polizeipräsidium Ulm können besonders dreiste Streiche sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden!
Die Polizei hat bereits Vorbereitungen getroffen, denn an Halloween ist mit einem Anstieg an Meldungen von Jugendlichen zu rechnen. Im letzten Jahr wurde häufig von Böllerwürfen, Eierattacken gegen Hauswände und anderen Ruhestörungen berichtet. „Wir beobachten die Lage genau und passen unsere Einsatzkräfte an die Erfahrungen der Vorjahre an“, erklärt Polizeisprecher Holger Bienert. Das bedeutet mehr Präsenz in den kritischen Abendstunden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Strafen für Halloween-Streiche
Ein harmloser Streich kann schnell zur Straftat werden! „Wird fremdes Eigentum beschädigt, liegt eine Straftat vor“, warnt die Polizei. Die Konsequenzen können hart sein: Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen! Zudem müssen die Verursacher für den Schaden aufkommen, was sie finanziell über Jahre belasten kann. Die Polizei appelliert an die Eltern, mit ihren Kindern über die Grenzen des Spaßes zu sprechen und klarzustellen, was erlaubt ist und was nicht.
„Streiche sind in Ordnung, solange alle lachen können – auch die Betroffenen“, so die Polizei. Doch wer Gefahren schafft oder Menschen verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zeugen von Straftaten werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei oder den Eigentümern zu melden. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Polizei.