Ludwigsburg

Gefällt mir oder Kündigung? Die Gefahren von Likes im Job!

Ein plattes Like kann zur Jobfalle werden: Rechtsanwälte warnen, dass im absoluten Einzelfall ein einfacher Daumen hoch für diskriminierende Inhalte sogar für die fristlose Kündigung sorgen kann – ein schockierendes Urteil über die Online-Aktivitäten im Berufsleben!

In der heutigen digitalen Welt, wo unsere Online-Präsenz immer wichtiger wird, stellen sich viele die Frage: Können meine Aktivitäten in sozialen Medien, insbesondere meine Likes, Auswirkungen auf meine berufliche Zukunft haben? Doch wie ernst sind diese Bedenken tatsächlich?

Die Anonymität, die das Internet zu bieten scheint, lässt viele Nutzer denken, sie könnten unbesorgt agieren. Aber die Realität ist, dass selbst ein kleines Like für einen Beitrag im Web berufliche Konsequenzen haben kann. Laut Experten hängt es jedoch stark vom Einzelfall ab, ob ein solches Verhalten zu einer Kündigung führen kann.

Juristische Rückmeldungen zu Likes

Arnd Diringer, ein Fachmann für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, beschäftigt sich mit der unterschiedlichen Handhabung von Likes durch die Gerichte. Er erklärt, dass einige Richter Likes als Zustimmung oder als eine Form der billigen Meinungskundgabe betrachten. Dennoch gibt Diringer zu bedenken, dass Likes oft aus verschiedenen Beweggründen vergeben werden. Dazu gehören:

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  • Warnehmungs-Likes: Hierbei handelt es sich um signalisierte Aufmerksamkeit, um Bekannten zu zeigen, dass man ihren Beitrag gesehen hat.
  • Höflichkeits-Likes: Diese werden häufig verwendet, um Diskussionen zu markieren oder um eine nicht zielführende Debatte zu beenden.

Ein unbedachtes Versehen beim Scrollen kann ebenso zu einem Like führen. Diringer betont, dass ein einfacher Klick auf „Gefällt mir“ in der Regel kein rechtliches Nachspiel haben sollte, solange keine Kommentare hinzugefügt werden.

Klar ist jedoch, dass dies nicht für alle Situationen gilt. Der renommierte Rechtsanwalt Jens Usebach hebt hervor, dass in bestimmten Kontexten Likes als Kündigungsgrund herangezogen werden können. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine tragende Rolle.

Kriterien für Kündigungsgründe bei Likes

Usebach nennt mehrere essentielle Punkte, die bei der Bewertung eines Likes berücksichtigt werden sollten:

  • Relevanz des Inhalts: Wenn ein Mitarbeiter Inhalte mit rassistischen, sexistischer oder diskriminierender Natur liked, kann dies nicht nur die eigene Reputation gefährden, sondern auch das Ansehen des Unternehmens schädigen.
  • Unternehmensrichtlinien: Viele Unternehmen legen klare Richtlinien fest, die darauf abzielen, solche Konflikte zu vermeiden. Mitarbeiter sind gut beraten, sich an diese Vorgaben zu halten.
  • Bezug zum Arbeitgeber: Likes können problematisch werden, wenn die Verbindung zum Arbeitgeber in sozialen Medien klar erkennbar ist, beispielsweise durch das angegebene Unternehmen im Profil.

Es ist wesentlich, dass Likes individuell beurteilt werden, um zu entscheiden, ob sie in einem bestimmten Fall als Kündigungsgrund herangezogen werden können. Ein Fehlverhalten könnte zu einer Abmahnung führen, was bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter signalisieren würde, dass dieses Verhalten nicht geduldet wird und zukünftige Vorfälle vermeiden werden sollten. Diese Abmahnung ist eine Art Warnschuss.

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