In einem bahnbrechenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höhere Bafög-Zahlungen haben! Das Gericht entschied, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht automatisch bedeutet, dass mittellose Studierende Anspruch auf staatliche Leistungen haben, die ein Studium ermöglichen. Das heißt, wer eine existenzsichernde Arbeit annehmen kann, hat im Sinne des Gesetzes keinen Anspruch auf höhere finanzielle Unterstützung durch Bafög, selbst wenn dies das Studium erschwert.
Politische Klarheit gefordert
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, erklärte nach dem Urteil, dass die Frage der Angemessenheit der Bafög-Förderung eine politische Entscheidung sei. Im Parlament müsse entschieden werden, ob die derzeitigen Sätze ausreichend sind. „Der Handlungsdruck bleibe hoch“, so Anbuhl weiter, da die Bafög-Grundpauschale hinter den Lebenshaltungskosten der jungen Menschen zurückbleibe. Während andere staatliche Zahlungen wie Renten oder Bürgergeld automatisch angepasst werden, bleibt das Bafög konstant!
Der Streit über die Höhe des Bafögs ist nicht neu. Im Wintersemester wurde erst kürzlich der Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro erhöht. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, kletterte auf 380 Euro. Doch der maximale Förderbetrag bleibt mit 992 Euro immer noch unter 1.000 Euro. Zudem haben Studienanfänger unter 25 Jahren aus bedürftigen Familien Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Die Auseinandersetzung um eine gerechte Bafög-Förderung wird somit auch in Zukunft weitergehen.