Abriss-Drama in Landau: Vier Gartenhütten müssen weichen!
Ein Landauer Bewohner muss vier Gartenhütten abreißen, entschieden vom Verwaltungsgericht Neustadt. Abrissfrist wurde um sechs Monate verlängert.
Abriss-Drama in Landau: Vier Gartenhütten müssen weichen!
Ein dramatischer Rechtsstreit in Landau hat nun ein Ende gefunden: Ein Bewohner muss vier seiner geliebten Gartenhütten abreißen! Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt ist gefallen, und die Entscheidung sorgt für Aufregung. Der Mann hatte seine Hütten auf einem großzügigen Grundstück errichtet, doch das städtische Bauamt stellte fest, dass dies nicht erlaubt war. Ein erbitterter Kampf vor Gericht folgte, in dem die entscheidende Frage im Raum stand: Gehört der rückwärtige Gartenbereich zum Innen- oder Außenbereich?
Stadtsprecherin Sandra Diehl erklärte, dass die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich entscheidend für die Genehmigung von Bauvorhaben ist. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, es sei denn, es handelt sich um privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe. Der Stadtrechtsausschuss hatte bereits entschieden, dass der Innenbereich mit der letzten Bebauung endet und der Außenbereich beginnt, was zur Ablehnung des Widerspruchs des Häuslebauers führte. Das Gericht bestätigte schnell die Rechtsauffassung der Stadt, und der Mann zog seine Klage zurück.
Verzögerung des Abrisses möglich
Doch nicht alles ist verloren! Der Betroffene bat das Bauamt um eine Fristverlängerung von sechs Monaten für den Abriss, und Amtsleiter Stefan Joritz stimmte dem zu. Damit könnte der Abriss der vier Hütten, die für viele Erinnerungen stehen, etwas hinausgezögert werden. Die Situation bleibt angespannt, während der Bewohner nun die letzten Tage seiner Gartenhütten zählt. Ein weiterer Beweis dafür, dass selbst im beschaulichen Landau das Recht über die persönlichen Wünsche triumphieren kann!