Neues Gesetz: Händler müssen Shrinkflation klar kennzeichnen!

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Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Shrinkflation: Händler müssen Preiserhöhungen transparent kennzeichnen.

Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Shrinkflation: Händler müssen Preiserhöhungen transparent kennzeichnen.
Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Shrinkflation: Händler müssen Preiserhöhungen transparent kennzeichnen.

Neues Gesetz: Händler müssen Shrinkflation klar kennzeichnen!

Die österreichische Bundesregierung hat am 18. November 2025 ein bahnbrechendes Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten „Shrinkflation“ beschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet Lebensmittelhändler, die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis für einen Zeitraum von 60 Tagen deutlich zu kennzeichnen. Dabei müssen die Informationen sowohl am Produkt selbst als auch in unmittelbarer Umgebung sichtbar sein, um eine faire Preistransparenz für die Verbraucher zu gewährleisten, wie vol.at berichtet.

Händler, die gegen diese Kennzeichnungspflicht verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein erster Verstoß zieht lediglich eine Beratung nach sich, während beim zweiten Verstoß Geldbußen in Höhe von 2.500 Euro pro Produkt, maximal jedoch 10.000 Euro, fällig werden können. Bei einem dritten Verstoß sind Strafen von bis zu 15.000 Euro möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine selbstständige Kaufleute mit fünf Filialen oder weniger sowie Betriebe mit Filialen unter 400 Quadratmetern.

Zusätzliche Regelungen und Kritiken

Ein weiteres Element des neuen Gesetzes ist die Einführung einer Mindestgröße für die Grundpreisauszeichnung. Der Grundpreis muss dabei mindestens halb so groß sein wie der Verkaufspreis. Die Handelsverbände zeigen sich jedoch unzufrieden mit diesen Regelungen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) lehnt den Gesetzesentwurf ab, da sie einen zusätzlichen Aufwand für Händler sieht. Der Handelsverband kritisiert, dass die Händler nicht für die Shrinkflation verantwortlich gemacht werden sollten und fordert stattdessen eine EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Hersteller, um den Problemen effektiver begegnen zu können. Die Konsumentenschutzorganisation foodwatch äußert hingegen Zustimmung und bestätigt die weitreichenden negativen Auswirkungen von Shrinkflation auf die Verbraucher.

Parallel zu dieser Entwicklung hat der Konsumentenschutzausschuss in Wien weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und zur Bekämpfung des „Österreich-Aufschlags“ beschlossen. In einer gemeinsamen Aktion haben die Regierungsfraktionen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrere Entschließungsanträge vorgelegt, die einstimmig die Verbesserung der Grundpreisauszeichnung fordern und Maßnahmen zur Bekämpfung von Shrinkflation unterstützen. Dies soll dazu führen, dass Verbraucher Preise besser vergleichen können und es weniger unfaire Preisunterschiede gibt, wie sie zwischen Österreich und Deutschland festgestellt wurden, so parlament.gv.at.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die österreichische Regierung die Notwendigkeit erkennt, den Verbraucherschutz zu stärken und für mehr Fairness in der Preistransparenz zu sorgen. Erwartungsgemäß könnten diese Maßnahmen dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und gleichzeitig das Bewusstsein für faire Preise im Einzelhandel zu schärfen, was von der sn.at als entscheidend erachtet wird.