Ministerrat in Wien: Alles Rund um den wichtigen Termin am 18. November!
Am 18. November 2025 findet der Ministerrat um 10:00 Uhr im Parlament, Wien, statt. Akkreditierung für Medien erforderlich.

Ministerrat in Wien: Alles Rund um den wichtigen Termin am 18. November!
Am Dienstag, den 18. November 2025, findet um 10:00 Uhr der nächste Ministerrat im Hohen Haus statt. Die Veranstaltung, die im Auditorium des Parlaments in Wien abgehalten wird, wird von mehreren prominenten Regierungsvertretern begleitet. Dazu gehören Vizekanzler Andreas Babler, Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger sowie Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Für die Medien ist ab 11:00 Uhr ein Pressefoyer geplant, welches die Möglichkeit bietet, direkt nach dem Ministerrat Fragen zu stellen und Informationen zu erhalten. Das OTS weist darauf hin, dass der Einlass über den Haupteingang des Parlaments ab 10:15 Uhr möglich ist.
Für Medienschaffende, die ohne Dauerzutrittskarte teilnehmen möchten, ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Presse-Badges müssen im Demokratikum, auch als Agora bekannt, angefordert werden. Dies erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises oder eines Akkreditivs eines Medienunternehmens. Aktuelle Informationen zu Diesem Prozess sind unter den Medieninformationen des Bundeskanzleramtes zu finden.
Presseakkreditierung und Teilnahmebedingungen
Die Akkreditierung für Medienvertreter ist ein zentraler Prozess, der für die Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesregierung und der österreichischen Präsidentschaftskanzlei notwendig ist. Für den bevorstehenden Ministerrat empfehlen die Behörden, sich frühzeitig zu akkreditieren. Diese Registrierung erfolgt über ein Online-Akkreditierungsformular, das ausgefüllt werden muss. Hierbei sind Angaben zu einer gültigen E-Mail-Adresse, Passwort und Sicherheitsfrage erforderlich. Ein aktuelles Foto in Farbe ist ebenfalls notwendig, wobei Scans aus Dokumenten nicht akzeptiert werden.
Bei erstmaliger Akkreditierung sind alle Angaben vollständig zu machen, da Anträge nur dann bearbeitet werden. Medienvertreter müssen außerdem ihren gültigen Presseausweis oder das Akkreditiv ihres Unternehmens beifügen. Der Akkreditierungsausweis, der für die Teilnahme an Presseprogrammpunkten notwendig ist, ist nicht übertragbar und muss während der Veranstaltung sichtbar getragen werden. Zur Identitätsprüfung ist jederzeit ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Dauerzutrittskarte für Medienvertreter, die regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist der Wohnsitz im Inland sowie der Nachweis der journalistischen Tätigkeit. Das Bundeskanzleramt behält sich das Recht vor, Akkreditierungen aus sachlichen oder Sicherheitsgründen abzulehnen. Bei Fragen stehen die zuständigen Stellen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.