Bundesregierung beschließt endlich Mietpaket: So sichern Sie Ihr Zuhause!

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Die Bundesregierung Österreichs beschließt am 17.09.2025 ein neues Mietpaket zur Regulierung und Sicherung von Mietpreisen.

Die Bundesregierung Österreichs beschließt am 17.09.2025 ein neues Mietpaket zur Regulierung und Sicherung von Mietpreisen.
Die Bundesregierung Österreichs beschließt am 17.09.2025 ein neues Mietpaket zur Regulierung und Sicherung von Mietpreisen.

Bundesregierung beschließt endlich Mietpaket: So sichern Sie Ihr Zuhause!

Die Bundesregierung hat im Ministerrat ein umfassendes Mietpaket verabschiedet, das wichtige Neuerungen für Mieter und Vermieter mit sich bringt. Laut vienna.at wird erstmals ein „Mieten-Wertsicherungsgesetz“ eingeführt, das in ungeregelte Mieten eingreift. Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler bezeichnete das Paket als „großen Wurf“ und hob hervor, dass die Mietpreisbremse im regulierten Bereich verlängert wurde. Zudem wird die Mindestbefristung für Mietverträge von drei auf fünf Jahre erhöht.

Die Mietpreisbremse für ungeregelte Mieten soll im Januar 2026 in Kraft treten. Bei einer Inflation über drei Prozent dürfen Vermieter nur die Hälfte des übersteigenden Inflationswertes auf die Miete umlegen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einer Inflation von 6% darf die Miete um maximal 4,5% steigen. Dieses Gesetz gilt sowohl für neue als auch bestehende Mietverträge, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Veränderungen bei Mietverträgen und Preisgrenzen

Die Wertanpassungen der Mieten dürfen nur einmal jährlich und frühestens am 1. April stattfinden. Für den geregelten Mietbereich wird zudem die Erhöhung für 2026 auf maximal 1% und für 2027 auf maximal 2% begrenzt. Ab 2028 treten im geregelten Bereich dieselben Bedingungen wie im ungeregelten Bereich in Kraft. Ausgenommen davon sind nicht gewinnorientierte gemeinnützige Bauvereinigungen.

Die Mindestbefristung von Mietverträgen wird ab dem 1. Januar 2026 auf fünf Jahre erhöht, jedoch werden private Vermieter mit weniger als fünf Wohnungen nicht in diese Regelung einbezogen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass zu viel bezahlte Mieten nur noch für fünf statt für bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden können. Dies könnte die finanziellen Belastungen für viele Mieter deutlich vermindern.

Ökologische Sanierungen und Sanierungsdiskussion

Im Rahmen des neuen Mietpakets kündigte die Bundesregierung auch eine Diskussion über Entbürokratisierung für Häusersanierungen in ländlichen Gebieten an. Eine Expertengruppe wird Vorschläge erarbeiten, um die Kosten für thermische Sanierungen und Dekarbonisierung fair zu verteilen. Der Regelungsmechanismus zur Förderung ökologischer Sanierungen soll im ersten Halbjahr 2026 präsentiert werden.

Diese umfassenden Maßnahmen sind insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Mietpreise von über 70% seit 2010 in Österreich zu sehen, während die Mietpreise in der Eurozone im Durchschnitt nur um 23,5% gestiegen sind, wie bmwkms.gv.at betont. Viele Haushalte geben einen wesentlichen Teil ihres Einkommens für Wohnkosten aus, die auch Betriebskosten und Energiekosten umfassen, wie statistik.at aufzeigt.

Das neue Mietpaket soll dazu beitragen, die Wohnsituation in Österreich zu verbessern und Mieten für die Bevölkerung leistbarer zu machen, indem es wichtige Regelungen und Maßnahmen ergreift, um gegen die zunehmenden Belastungen durch Wohnkosten vorzugehen.