Terrorpläne im Gefängnis: Grazer Häftling bekommt zehn Jahre dazu!
Ein Häftling in Graz-Karlau wurde wegen terroristischer Äußerungen zu weiteren zehn Jahren Haft verurteilt. Details der verhängten Strafe und Hintergründe.

Terrorpläne im Gefängnis: Grazer Häftling bekommt zehn Jahre dazu!
In einem aufsehenerregenden Prozess wurde ein 25-jähriger Häftling aus der Justizanstalt Graz-Karlau zu weiteren zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann, der bereits eine 20-jährige Haftstrafe wegen Unterstützung für den Attentäter von Wien absitzt, äußerte in Gesprächen mit Mitinsassen Pläne zur Durchführung terroristischer Anschläge. Trotz seiner Behauptung, die Äußerungen seien im Scherz gemeint gewesen, fiel das Urteil nicht zu seinen Gunsten. Das Gericht glaubte den Aussagen eines Justizwachebeamten, der die Äußerungen des Häftlings belauschte, nicht.
Wie Krone berichtet, beschrieb der Verurteilte in einem Gespräch, dass Chaos entstehen würde, wenn 50 Bewaffnete gleichzeitig in Graz aktiv werden. Er sprach darüber, wie er Bomben platzieren und eine Sprengstoffweste tragen würde. Während der Verhandlungen wies der Häftling darauf hin, dass er es vorziehen würde, zu sterben, als in Haft gefoltert zu werden. Am Montag wurde das Urteil gesprochen, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, und der Mann beantragte nach der Verkündung eine dreitägige Bedenkzeit.
Hintergrund der Verurteilung
Die neue Verurteilung richtet sich neben dem Vorwurf der Bedrohung auch gegen die Bildung einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation. Der Häftling hat bereits in der Vergangenheit den Attentäter von Wien mit Waffen unterstützt, was zu seiner ursprünglichen Haftstrafe führte. Der beschuldigte Häftling mit ägyptischen Wurzeln spricht damit nicht nur über explizite Anschlagspläne, sondern erweist sich erneut als potenziell gefährlich und ideologisch radikalisiert.
Die psychische Gesundheit inhaftierter Personen hat sich als ein immer drängenderes Problem erwiesen. Laut bpb leiden viele Inhaftierte unter verschiedenen psychischen Störungen, darunter Depressionen und Persönlichkeitsstörungen. Dies gilt insbesondere für radikalisierte Straftäter, bei denen bis zu 70% psychische Probleme aufweisen können.
Der Umgang mit radikalisierten Häftlingen
Die Behandlung von Häftlingen, die wegen extremistischer Straftaten verurteilt wurden, stellt die Justiz vor besondere Herausforderungen. Oft erleben sie inhaftierte Individuen Sinnkrisen, die sie anfälliger für extremistische Ideologien machen können. Externe Fachkräfte bemühen sich um Deradikalisierungsprojekte, während die psychotherapeutische Betreuung im Justizvollzug weiter gestärkt werden muss. Ein mehrheitlicher Teil der inhaftierten Männer, die aufgrund terroristischer Delikte verurteilt wurden, leidet unter einer Vielzahl von psychischen Problemen, die in entsprechenden Programmen berücksichtigt werden sollten.
Die Debatte um den Umgang mit diesen Häftlingen ist von zentraler Bedeutung, da eine erfolgreiche Deradikalisierung und die Förderung der psychischen Gesundheit entscheidend sein können, um zukünftige Gewalttaten zu verhindern. Angesichts der Tatsachen, die im Prozess um den 25-jährigen Häftling deutlich werden, ist die Frage nach effektiven Konzepten zur Resozialisierung umso relevanter.