Rechtsstreit um S8 und S34: Genehmigungen auf der Kippe!

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Umweltorganisation VIRUS weist auf juristische Schwierigkeiten bei den Straßenprojekten S8 und S34 hin, die weitreichende Folgen haben könnten.

Umweltorganisation VIRUS weist auf juristische Schwierigkeiten bei den Straßenprojekten S8 und S34 hin, die weitreichende Folgen haben könnten.
Umweltorganisation VIRUS weist auf juristische Schwierigkeiten bei den Straßenprojekten S8 und S34 hin, die weitreichende Folgen haben könnten.

Rechtsstreit um S8 und S34: Genehmigungen auf der Kippe!

Die aktuellen rechtlichen Probleme rund um die Bundesstraßen S1, S8 und S34 werfen ein schattiges Licht auf die Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten in Österreich. Die Umweltorganisation VIRUS hat auf erhebliche juristische Mängel hingewiesen, die die Durchführung dieser Bauvorhaben eigenständig gefährden könnten. Sprecher Wolfgang Rehm fordert die unverzügliche unangewendete Haltung von Einträgen in den Verzeichnissen des Bundesstraßengesetzes für die Marchfeld-Schnellstraße und die Traisental-Schnellstraße. Laut oekonews ist ein durchgeführtes Rechtsgutachten aus dem Jahr 2005 hinsichtlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) als unionsrechtswidrig zu betrachten. Daher könne es als nicht durchgeführt angesehen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass das rechtliche Wegdenken des Eintrags im Bundesstraßengesetz weitreichende Konsequenzen haben könnte. Der Entscheidung des Gerichts zufolge könnte Asfinag die rechtliche Grundlage fehlen, um Projekte in ein geändertes Bauprogramm aufzunehmen. Dies veranschaulicht die fragliche Genehmigungslage bei den Straßen S8 und S34, die nun sowohl durch anhängige außerordentliche Rechtsmittel als auch durch ein negatives Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts belastet sind.

Probleme bei der S34 und S8

Für die S8 Marchfeld Schnellstraße wurde bereits eine negative Entscheidung im Dezember 2024 gefällt, welche den Bau unmöglich macht. Laut lobau.org ist zu beachten, dass alle erforderlichen Bewilligungen zurzeit nicht erteilt werden dürfen, da die Prozesse nach dem EuGH-Urteil C-24/19 ungültig sind, was erhebliche strukturelle Mängel angeht. Rehm hebt hervor, dass Genehmigungen basierend auf solchen Plänen an einem „Wurzelmangel“ leiden und damit aufzuheben sind.

Insbesondere die S34 steht im Fokus, da eine rechtskräftige, jedoch grundlegend rechtswidrige Genehmigung vorliegt. Dies betrifft die separate Spange Wörth, welche für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Projektes essenziell ist. Ohne diese Spange ist der Verkehrsstart der S34 unmöglich, da ein Änderungen im Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich sind.

Die Rolle der Strategischen Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein zentrales Element in der Beurteilung der Umweltauswirkungen von geplanten Projekten. Die SUP ist vor allem für den Verkehrsbereich relevant, wie die Vergleiche zeigen wikipedia. Sie dient dazu, frühzeitig umweltbezogene Aspekte zu beleuchten, bevor Bauvorhaben genehmigt werden. Die SUP wurde durch EU-Richtlinien, insbesondere die EG-Richtlinie 2001/42/EG, etabliert und muss daher in allen relevanten Projekten richtig durchgeführt werden. Fehlerhafte SUPs, wie bei der S1, S8 und S34, müssen unangewendet bleiben. Dies hat potenziell Auswirkungen auf viele weitere Straßenneubauprojekte, die sich noch in der Genehmigungsphase befinden und in naher Zukunft beginnen wollen.

Die Situation birgt nicht nur rechtliche Unsicherheiten für die Behörden und Projektträger, sondern hat auch weitreichende Folgen für die Umwelt und die betroffenen Gemeinden in Österreich. Es bleibt abzuwarten, wie die politische Ebene auf diese Problematik reagieren wird und ob die Schwachstellen in der Planung und Umsetzung behoben werden können.