Die Gewerkschaft NGG empfiehlt Beschäftigten in Neustadt/WN, einen "Weihnachtsgeld-Check" durchzuführen. Wie oberpfalzecho.de berichtet, können Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifvertrag oftmals von höheren Weihnachtsgeldern profitieren. Insbesondere Auszubildende und Mini-Jobber haben häufig Anspruch auf diese Sonderzahlung, die ihnen vorenthalten werden könnte. Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG Oberpfalz, weist darauf hin, dass Weihnachtsgeld in vielen Arbeitsverträgen zugesichert ist, jedoch manche Arbeitgeber versuchen, diese Zahlungen zu ignorieren.
Besondere Regelungen in der Branche
Besonders in der Bäckereibranche sollten Mitarbeitende darauf achten, dass sie – vorausgesetzt sie sind länger als ein Jahr beschäftigt – Weihnachtsgeld erhalten, das je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns betragen kann. In Betrieben der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien kann das Weihnachtsgeld sogar einen vollen 13. Monatslohn ausmachen. Reißfelder betont, dass 77 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Weihnachtsgeld erhalten, während es nur rund 52 Prozent in allen Sektoren realistisch gehen können.
Darüber hinaus ist es für Arbeitnehmer wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber Urlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen darf. Laut ngg.net können Gründe wie Personalknappheit oder dringende Aufträge zu einer Zurückweisung führen. Bei der Bearbeitung von Urlaubsanträgen sind soziale Gesichtspunkte wie das Alter, die Betriebszugehörigkeit oder die Anzahl der Kinder relevant, die ebenfalls in die Entscheidung des Arbeitgebers einfließen können. Daher sollten alle Arbeitnehmer bei Unsicherheiten über Weihnachtsgeld oder Urlaubsansprüche unbedingt Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen, um die eigenen Rechte zu klären.
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