
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sollte sich gut vorbereiten. Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die 5min.at empfiehlt jedoch, die Kündigung schriftlich einzureichen, um einen Nachweis zu haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn sie dem Arbeitgeber zugegangen ist oder das Kündigungsschreiben von diesem erhalten wurde.
Bei einer eigenständigen Kündigung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Postensuchtage. Zudem müssen sie sich darauf einstellen, dass sie während einer vierwöchigen Sperrfrist nach der Kündigung kein Arbeitslosengeld erhalten. Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen endet das Arbeitsverhältnis stets am letzten Tag des Monats. Beispielsweise muss eine Kündigung bis zum 30. April eingehen, damit das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai endet.
Kündigungsfristen und -bedingungen
Die Arbeiterkammer erklärt weiter, dass Arbeitnehmer in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten müssen, es sei denn, im Arbeits- oder Kollektivvertrag sind andere Vereinbarungen festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten für Arbeiter:innen ähnliche Regelungen wie für Angestellte, was bedeutet, dass auch sie nur zum Monatsletzten kündigen können.
Die Kündigung kann sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden, wobei die schriftliche Form für Beweiszwecke empfohlen wird. Bei einer persönlichen Übergabe sollte eine Bestätigung auf einem zweiten Exemplar eingeholt werden. Die Kündigungsfrist beginnt, sobald die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Angehörige einer unmittelbaren Kündigung ohne Einhaltung der Frist riskieren rechtliche Konsequenzen, wie Schadensersatzpflicht oder den Verlust von Sonderzahlungen. Bei einer Selbstkündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Arbeitssuche, es sei denn, dies ist vertraglich geregelt.
Besondere Situationen und Regelungen
Es gibt auch Sonderfälle, wie eine selbst verursachte Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die zu einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld führt. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung für einen Zeitraum von sechs Wochen, und der Anspruch auf Krankengeld bleibt für drei Wochen bestehen.
Die WKO ergänzt, dass eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auch auf andere Weise erfolgen kann, wie durch Entlassung, einvernehmliche Auflösung oder vorzeitigen Austritt. Eine Entlassung erfolgt in der Regel aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens und kann ebenfalls schriftlich oder mündlich ausgesprochen werden. Bei Lehrlingen ist eine schriftliche Form Voraussetzung.
Zusammenfassend ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich gut über die Kündigungsmodalitäten zu informieren, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die obigen Hinweise und Empfehlungen sollten als erste Schritte zur Vorbereitung auf eine Kündigung dienen.
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