
Der Nationalrat hat heute mit der Unterstützung der Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS eine bedeutende Novelle des Bundesministeriengesetzes verabschiedet. Diese Änderung betrifft die Ressortaufteilung der Bundesregierung und sieht neben dem Bundeskanzler insgesamt 13 Minister:innen sowie sieben Staatssekretär:innen vor. Die Anzahl der Ministerien bleibt bei 12, jedoch gibt es weitreichende Kompetenzverschiebungen in den verschiedenen Ressorts. Die Novelle tritt am 1. April 2025 in Kraft, während Anpassungen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz bis zum 1. September umgesetzt werden sollen, wie APA-OTS berichtete.
Wichtige Kompetenzveränderungen
Einer der zentralen Punkte ist, dass die Aufgaben des öffentlichen Dienstes künftig ins Bundeskanzleramt wandern, was von der FPÖ scharf kritisiert wurde. Diese Partei befürchtet eine Hinderung der parlamentarischen Kontrolle durch eine neu eingeführte Geheimhaltungspflicht. In der Debatte stellte Wolfgang Gerstl von der ÖVP die Würdigung des öffentlichen Dienstes in den Fokus. Auch die Grüne Partei äußerte Bedenken, insbesondere bezüglich der Unterordnung des Klima- und Umweltschutzes unter das Landwirtschaftsministerium. Lukas Hammer von den Grünen warnte, dass diese Entscheidung den Reformkurs im Umweltbereich gefährden könnte, wie Parlament.gv.at berichtete.
Die Ressortverteilung sieht zudem vor, dass das frühere Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft aufgeteilt wird: Arbeitsagenden wandern ins neue Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, während Wirtschaft, Energie und Tourismus in einem weiteren Ministerium gebündelt werden. Weitere Änderungen betreffen die Zuständigkeiten für Medien, Wohnen und Kunst, die nun in einem gemeinsamen Ministerium zusammengefasst werden. Diese Neustrukturierung soll die Effizienz der Regierung steigern und die neuen Minister:innen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben schnell und effektiv zu erfüllen.
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