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Lieferkettengesetz: Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen!

Seit Anfang 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen mit 1.000 bis 3.000 Mitarbeitern. Ein Beispiel hierfür ist Biotest, ein Unternehmen aus Dreieich mit etwa 2.500 Angestellten. Biotest hat bereits im Jahr 2022 mit der Vorbereitung auf die Anforderungen des Gesetzes begonnen und schätzt, dass die Umsetzung mit Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich verbunden sein wird.

Um den Vorschriften des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden, wurde eine Mitarbeiterin als Menschenrechtsbeauftragte eingestellt. Zudem hat Biotest spezielle Fragebögen entwickelt, um Informationen über die Arbeitsbedingungen seiner Zulieferer zu erhalten. Das Unternehmen arbeitet an Methoden zur Handhabung möglicher Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette. Julia Hentschel, Professorin für Lieferketten, äußerte jedoch Bedenken bezüglich des hohen bürokratischen Aufwands, der mit dem Gesetz einhergeht. Sie schlägt vor, die Geldbußen für Menschenrechtsverstöße beizubehalten, jedoch die Dokumentationspflicht abzuschaffen.

Kontrolle und Herausforderungen

Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Seit der Neuregelung sind bundesweit 5.200 Unternehmen zur Berichterstattung und Dokumentation verpflichtet. Aufgrund der Notwendigkeit, ein europäisches Lieferkettengesetz in nationales Recht umzusetzen, sind jedoch Kontrollen durch das BAFA bis Anfang 2026 ausgesetzt. Dirk Neumüller von Biotest betont, dass diese Änderungen keine Entlastung für das Unternehmen darstellen, da es weiterhin gesetzestreu bleiben muss.

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Das Lieferkettengesetz hat auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen wie den Chemikalienhändler A+E Fischer, der 80 Mitarbeiter beschäftigt. A+E Fischer sieht sich gezwungen, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, um den Anforderungen der größeren Firmen, die sie beliefern, gerecht zu werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Menschenrechtssituation in den Lieferketten zu verbessern. Hentschel merkt an, dass eine sorgfältige Prüfung der Lieferkette auch zu Verbesserungen ökologischer und sozialer Standards führen kann.

Zusätzlich erfordert das Lieferkettengesetz die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung des Risikomanagements. Aufgaben des Menschenrechtsbeauftragten sind unter anderem regelmäßige Risikoanalysen, die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für betroffene Personen innerhalb der Lieferkette. Der Menschenrechtsbeauftragte ist verantwortlich für die Überwachung, nicht jedoch für die Durchführung der Maßnahmen. Die Dokumentationspflichten und die Erstellung eines Jahresberichts können Teil seiner Aufgaben sein, wie WEKA berichtet.

Es ist empfohlen, eine Stabsstelle für den Menschenrechtsbeauftragten einzurichten, die die Koordination und Überwachung der Aufgaben übernimmt. Die Verantwortung für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes wird häufig direkt bei der Geschäftsführung oder im Compliance-Bereich angesiedelt. Allerdings verfügt der Menschenrechtsbeauftragte nicht über einen besonderen Kündigungsschutz, was zu Konflikten führen kann, falls er Unternehmenspraktiken kritisieren möchte.

Unternehmen erwarten mehr Klarheit über die Kontrollen und mögliche Änderungen des Gesetzes nach der Bundestagswahl im Februar 2025, wie Tagesschau meldet.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Dreieich, Deutschland
Beste Referenz
tagesschau.de
Weitere Quellen
weka.de

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