Am 9. Oktober 2025 wurde im Sozialausschuss des Nationalrats die Einführung einer neuen Weiterbildungsbeihilfe beschlossen. Diese wird die zuvor abgeschaffte Bildungskarenz ersetzen. Der Gesetzesentwurf fand Unterstützung bei den Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, jedoch äußerten die Oppositionsparteien Bedenken, dass das neue Modell vornehmlich den Arbeitgebern zugutekomme, berichtet vienna.at.
Die bereitgestellten Informationen deuten darauf hin, dass der Nationalrat bereits im März 2025 die Abschaffung der Bildungskarenz beschlossen hatte und die Regierung daraufhin ein Nachfolgemodell in Form der Weiterbildungsbeihilfe ankündigte. Die Details dazu legte Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann vor.parlament.gv.at erläutert, dass die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen.
Anpassungen und Anforderungen
Die Regelungen zur neuen Weiterbildungsbeihilfe beinhalten verschärfte Zugangsvoraussetzungen. So müssen Beschäftigte nun mindestens 12 Monate ununterbrochen bei ihrem aktuellen Arbeitgeber tätig sein, anstatt wie zuvor nur 6 Monate. Für Saisonbetriebe bestehen jedoch weiterhin Ausnahmen. Ein direkter Anschluss an eine Elternkarenz ist künftig nicht mehr möglich. Die Beihilfe richtet sich insbesondere an gering qualifizierte Personen, damit diese den Zugang zu Weiterbildung verbessern können.
Die Weiterbildungsbeihilfe verlangt höhere zeitliche und inhaltliche Standards für die jeweiligen Bildungsmaßnahmen. Beschäftigte müssen zudem nachweisen, dass ihre Weiterbildung sinnvoll und zielführend ist. Das AMS hat das Recht, Anträge abzulehnen, wenn die gewählte Weiterbildung nicht als geeignet erachtet wird. Diese Maßnahmen sollen die Qualität der geförderten Programme erhöhen, so kleinezeitung.at.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Höhe der Beihilfe wird variabel gestaltet und liegt 2025 zwischen 40,40 € und 67,94 € pro Tag. Ab 2026 werden die Beträge entsprechend dem Pensionsanpassungsfaktor valorisiert. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 € brutto monatlich liegt, müssen die Unternehmen mindestens 15 % der Beihilfe übernehmen. Die neuen Bestimmungen sind mit einem jährlichen Budgetrahmen von 150 Millionen Euro verbunden, der alle Sozialversicherungsbeiträge umfasst.
Um von der Weiterbildungsbeihilfe profitieren zu können, müssen verschiedene administrative Schritte beachtet werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung beim AMS eingereicht werden. Zudem sind die Maßnahmen im Einklang mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes zu nehmen. Über den Bildungsstand, die Maßnahme und das Ziel muss eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden.