Die Forderung nach einer klaren Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel wird immer lauter. Der Präsident des Österreichischen Bauernbundes, Georg Strasser, putzt das Thema auf die Agenda und fordert Maßnahmen, die eine transparente und gerechte Kennzeichnung gewährleisten sollen. Dies steht insbesondere im Kontext des MERCOSUR-Deal, der droht, den europäischen Markt mit Billigimporten aus Südamerika zu fluten. Laut exxpress kommt der Druck auf die heimischen Betriebe immer stärker zum Tragen, weshalb Strasser einen sofortigen Stopp der Importe fordert, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Der Bauernbund erhält Verstärkung von Konsumentenschützern sowie von den Grünen, die ähnliche Anliegen vertreten. Innerhalb der Volkspartei (ÖVP) gibt es große Unterstützung für Strassers Position, unter anderem von führenden Agrarpolitikern wie LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger und LK-NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager. Die Herkunftskennzeichnung ist bereits im letzten Regierungsprogramm festgehalten und erfreut sich einer breiten Öffentlichkeit, die sich um Transparenz und Fairness auf dem Lebensmittelmarkt bemüht.
Herausforderungen der Lebensmittelkennzeichnung
Ein aktueller Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Lebensmittelkennzeichnung in der EU hebt das Potenzial der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) hervor. Diese Verordnung, die in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet, fordert schon jetzt eine einheitliche Lesbarkeit und Klarheit der Kennzeichnungen, wie lebensmittelverband.de berichtet. Es gibt jedoch einen signifikanten Bedarf an einer einheitlichen Rechtsanwendung unter den Mitgliedstaaten, um die Verbraucher richtig zu informieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Peter Loosen, Geschäftsführer des Lebensmittelverbands, betont die Notwendigkeit der Harmonisierung im Kennzeichnungsrecht, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Aktuelle Herausforderungen bestehen durch unterschiedlich ausgelegte Vorschriften, beispielsweise bei der „kann enthalten“-Kennzeichnung für Allergene und Vorgaben für spezielle Ernährungsformen.
Regelungen der Lebensmittel-Informationsverordnung
Die LMIV, die durch nationale Regelungen ergänzbar ist, stellt sicher, dass Lebensmittel mehrere Pflichtangaben beinhalten müssen, die für Konsumenten klar nachvollziehbar sind. Zu den Schlüsselanforderungen gehören unter anderem:
- Die Bezeichnung des Lebensmittels muss klar die Art und besondere Eigenschaften darstellen.
- Ein detailliertes Zutatenverzeichnis muss in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil angegeben werden.
- Allergene müssen deutlich hervorgehoben werden.
- Angaben zur Nettomenge, zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zur Herkunftskennzeichnung sind ebenfalls verpflichtend.
Ein weiterer Aspekt der LMIV ist die Nährwertkennzeichnung, die auf vorverpackten Lebensmitteln gut sichtbar erfolgen muss. Es sind Angaben wie Brennwert, Fette, gesättigte Fettsäuren und Zucker vorgeschrieben, um den Verbrauchern informierte Entscheidungen zu ermöglichen.
bmleh.de erläutert zudem, dass ab dem 1. Februar 2024 bei nicht vorverpacktem Fleisch auch Aufzuchts- und Schlachtland angegeben werden müssen.
Die Diskussion um die Herkunftskennzeichnung und die gleichmäßige Umsetzung der Lebensmittelkennzeichnung ist angesichts der anstehenden Herausforderungen und der Verbraucherinteressen dringender denn je. Die kommenden politischen Wochen dürften wegweisend für die zukünftige Gestaltung und Harmonisierung in der Lebensmittelkennzeichnung sein.