
Im steigenden Aufkommen von E-Mopeds und Lastenfahrrädern sieht Stephanie Ernst, die Obfrau des Wiener Fahrzeughandels, zunehmende Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr. Bereits vor über zwei Jahren initiierte sie die Plattform „Gemeinsam Mobil“, um wichtige Themen rund um Mobilität mit verschiedenen Stakeholdern zu diskutieren. Unter den besprochenen Themen sind das Miteinander der Straßenverkehrsteilnehmer, Kindersicherheit sowie Maßnahmen gegen Wildwuchs bei einspurigen Elektrofahrzeugen.
Die Verkehrssituation verändert sich durch die wachsende Zahl an E-Mopeds erheblich. Insbesondere in der Essenszustellerbranche sind die Zuwachsraten hoch, dabei sind viele Zusteller freie Mitarbeiter ohne private Haftpflichtversicherung. Dies führt dazu, dass Unfälle mit nicht angemeldeten Fahrzeugen unversicherte Schäden verursachen können. Vor diesem Hintergrund fordern Wiener Versicherungsmakler, eine Privathaftpflichtversicherung für alle Bürger einzuführen.
Regelungen für Lastenräder
Lastenräder sind in der Wahrnehmung des Verkehrsrechts in vielerlei Hinsicht speziellen Vorschriften unterworfen. Diese unterliegen, ähnlich wie herkömmliche Fahrräder, bestimmten Verkehrsregeln. So dürfen Lastenräder ohne elektronische Unterstützung oder Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h fahren und müssen die dafür vorgesehenen Radwege nutzen, wenn diese vorhanden sind. Zudem gelten strenge Anforderungen an das Be- und Entladen sowie an die Sicherung der Ladung.
Die maximale Länge eines Lastenrads beträgt vier Meter, die Höhe ist auf 2,5 Meter begrenzt. Nebeneinanderfahren ist erlaubt, solange dadurch kein Verkehr behindert wird, und Telefonieren während der Fahrt ist strikt verboten. Bei der Beförderung von Passagieren müssen geeignete Sitze und Sicherheitsgurte vorhanden sein. Insbesondere für Kinder unter sieben Jahren ist ein spezieller Kindersitz vorgeschrieben.
Gesetzesvorschläge und Verantwortung
Ernst sieht die Herausforderungen im Umgang mit diesen neuen Verkehrsmitteln als groß, fordert jedoch keine Verbote, sondern konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen. Hierbei tritt sie für Grenzen in Bezug auf Gewicht, Größe und Leistung von Lastenfahrrädern ein. Zudem schlägt sie Schulungen für Nutzer vor, um sichereren Umgang mit diesen Fahrzeugen zu gewährleisten. Momentan entwickelt sich der Markt für Lastenfahrräder rasant weiter, einige Modelle haben eine Nutzlast von bis zu 500 kg, während das Gesamtgewicht mit Ladung 700 kg erreichen kann.
Für zusätzliche Klarheit im Verkehr sorgt die Tatsache, dass Pedelecs nur als Fahrräder gelten, wenn sie mit Muskelkraft betrieben werden, während E-Bikes, die ohne diese betrieben werden, andere Anforderungen erfüllen. Viele dieser Vorgaben sind entscheidend, wie etwa die Helmpflicht für bestimmte Elektrofahrräder und die rechtlichen Folgen bei Verstöße gegen die Verkehrsregeln.
Sanktionen und Strafen für Verkehrsverstöße
Die rechtlichen Konsequenzen für Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Lastenrädern sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Radfahrer, die gegen die Regelungen verstoßen, können Bußgelder und Punkte erhalten. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille wird dies als Straftat angesehen, was zu einer Geldstrafe und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen kann.
Die Verantwortung, sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, liegt bei jedem Verkehrsteilnehmer. Letztlich ist es entscheidend, die festgelegten Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Die Kontaktinformationen für den Wiener Fahrzeughandel lauten: Telefon +43 1 51450 3255, E-Mail Fahrzeughandel@wkw.at.
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