Das Ende der Amalgamfüllungen naht! Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung quecksilberhaltiger Zahnfüllungen in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot, das aus gesundheitlichen und umwelttechnischen Gründen eingeführt wird, betrifft alle neuen Füllungen. Lediglich unter medizinischen Ausnahmen, etwa bei Allergien gegen alternative Materialien, kann Amalgam bis Ende 2029 weiterhin eingesetzt werden, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Das Verbot zielt darauf ab, die Risiken, die von dem giftigen Schwermetall Quecksilber ausgehen, zu minimieren und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Neue Füllungsalternativen und Kosten
Für gesetzlich Versicherte bleibt der Anspruch auf kostenfreie Füllungen bestehen, allerdings wird die neue Standardlösung ab 2025 Kunststofffüllungen (Komposit) sein. Diese dürfen zwar ohne Zuzahlung im Front- und Seitenzahnbereich verwendet werden, jedoch müssen Patienten für hochwertigere Alternative aus Keramik oder Gold, die bis zu 700 Euro kosten können, tief in die Tasche greifen. Im Gegensatz dazu konnten Amalgamfüllungen bislang als Kassenleistung ohne Zusatzkosten erhalten werden. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Ausgaben für zahnmedizinische Behandlungen ansteigen, da viele dieser neuen Füllungen eine geringere Lebensdauer von fünf bis acht Jahren haben werden, wie von Experten hervorgehoben wurde, was eine häufigere Erneuerung zur Folge haben kann, berichtet HNA.
Besitzer bereits vorhandener Amalgamfüllungen können beruhigt sein – diese müssen nicht herausgenommen werden, solange sie intakt sind. Laut Verbraucherzentrale stellen sie keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Das Verbot der quecksilberhaltigen Füllungen macht Platz für eine neue Ära der Zahnmedizin ohne Amalgam und bietet sowohl Vor- als auch Nachteile für die Patienten. Die Diskussion um die finanzielle Belastung und die Haltbarkeit der neuen Materialien wird wahrscheinlich weiterhin für Aufregung sorgen.
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