Der Verwaltungsgerichtshof hat letzte Woche ein bedeutsames Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die geplante Erweiterung der A22 bei Stockerau hat. Die Revision der Bürgerinitiative „Tunnel und Grüner Übergang“, unterstützt von der Stadtgemeinde Stockerau und Dietmar Pfeiler, wurde abgewiesen. Dies bedeutete das Aus für die Hoffnungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die notwendig gewesen wäre, um die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu bewerten. Die Forderung nach einer UVP war die letzte Möglichkeit für die Initiative, um den Ausbau auf sechs Spuren zu verhindern, und nun wird dieser Prozess ohne zusätzliche öffentliche Überprüfung fortgesetzt, wie NÖN.at berichtete.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil hat nicht nur juristische, sondern auch praktische Bedeutung, da der Ausbau der A22 bereits im Sommer 2024 saniert wurde und die Pläne nun weiter verfolgt werden. Sprecher der Bürgerinitiative, Josef Lehner, hat angekündigt, dass die Gruppe sich nun auf andere Strategien konzentrieren wird, um auf umweltfreundliche Verkehrslösungen hinzuwirken, nachdem die gerichtliche Auseinandersetzung gescheitert ist. Die Mitglieder der Initiative sehen sich gezwungen, neue Wege zu finden, um ihren Zielen Rechnung zu tragen, während die alte Strategie gescheitert ist, wie die Berichterstattung von NOEN.at zeigt.
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