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Flughafen München im Chaos: Fast alle Flüge wegen Warnstreiks gestrichen!

Am 26. Februar 2025 stehen Reisende am Flughafen München vor massiven Herausforderungen: Ein Warnstreik sorgt dafür, dass fast alle Flugverbindungen am Donnerstag und Freitag, den 27. und 28. Februar, gestrichen werden. Münchens Flughafen, ein zentraler Verkehrsknotenpunkt, wird zum Nadelöhr für Geschäftsreisende und Urlauber gleichermaßen. Reisende wissen oft nicht, ob sie ihre Flüge umbuchen oder Entschädigungen verlangen können, wenn ihre Flüge aufgrund des Streiks annulliert werden. Verena Pronebner, Juristin des ÖAMTC, betont, dass die Fluggesellschaft die erste Anlaufstelle für aktuelle Informationen ist, und dass auch bei Pauschalreisen der Veranstalter kontaktiert werden sollte. ÖAMTC berichtete, dass Airlines oft über SMS oder online kommunizieren.

Für Reisende gilt: Voreiliges Umbuchen ist nicht ratsam, da die Kosten für alternative Flüge oder Reisen auf dem Boden selbst zu tragen sind, falls der ursprüngliche Flug wie geplant abhebt. Wenn ein Flug annulliert wird, haben Passagiere Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen. Im Falle enormer Verspätungen haben Reisende auch Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotelunterbringung. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können sie vom Vertrag zurücktreten und den Ticketpreis zurückfordern. Doch wie Verbraucherzentrale.de erklärt, gibt es auch Ausgleichsbeträge von 250 bis 600 Euro bei Annullierungen, allerdings nur, wenn es keinen „außergewöhnlichen Umstand“ gab.

Ansprüche und Rechte der Passagiere

Passenger Rights sind klar: Bei einem Streik, der auf das Personal der Fluggesellschaft selbst zurückzuführen ist, müssen Airlines für Verspätungen und Flugausfälle haften. Selbst wenn sich die Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände berufen wollen, steht den Passagieren eine Entschädigung zu, falls die Unternehmen es versäumen, rechtzeitig zu informieren oder ihre Unterstützung zu bieten. Urlauber, die im Ausland „gestrandet“ sind, müssen ebenfalls durch die Airline oder den Veranstalter betreut werden – dies umfasst sowohl Verpflegung als auch gegebenenfalls Hotelkosten, wenn Flüge kurzfristig verschoben werden müssen. Es ist wichtig, alle Quittungen aufzubewahren, um eventuelle Kosten zurückfordern zu können.

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Ebenso können Reisende selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten später zurückfordern, wenn die Airline keinen Ersatzflug anbietet. Die Komplikationen rund um die Flugreisen verdeutlichen die Notwendigkeit einer genauen Kenntnis der eigenen Rechte. Für weitere Informationen können sich Passagiere an den ÖAMTC wenden, die rund um die Uhr einen kostenfreien beratenden Service anbieten.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Warnstreik
In welchen Regionen?
München
Genauer Ort bekannt?
München, Deutschland
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
verbraucherzentrale.de

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