
Ein dramatischer Umbruch steht der Schweinehaltung bevor! Der Verfassungsgerichtshof hat die langen Übergangsfristen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung als verfassungswidrig erklärt. Bisher durften bestehende Betriebe bis zu 23 Jahre mit diesen Haltungsbedingungen weiterarbeiten. Laut OTS.at müssen jetzt dringend neue Regelungen erarbeitet werden, da die Bundesregierung bis Juni 2025 Zeit hat, kürzere Übergangsfristen festzulegen. Diese Entwicklung könnte das Schicksal vieler Schweine entscheidend beeinflussen.
Neues Licht auf den Tierschutz
Gerade die Übergangsfristen von 17 Jahren für alte Betriebe waren ein heißes Eisen. Der Verfassungsgerichtshof hat hierbei deutlich gemacht, dass die Interessen der Landwirt:innen zu stark gewichtet wurden und der Tierschutz zu kurz kam, wie VGT.at berichtet. Dennoch blieben entscheidende Fragen zur Unterbringung und zum Platzangebot für die Schweine ungeklärt. Die Forderungen nach einem besseren Standard hinsichtlich Platz und Stroheinstreu sind laut Experten noch nicht vom Tisch – es wird erwartet, dass die Bundesregierung endlich Nägel mit Köpfen macht.
DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, äußerte sich optimistisch über die Entscheidung des Höchstgerichts und betonte die Dringlichkeit, dass neue Standards schnell und effektiv umgesetzt werden. Der Streit um den Vollspaltenboden könnte nun nicht nur in der Schweinehaltung, sondern auch in der Rindermast weiter zeitnahe Wendungen erfahren. Der Druck auf die Regierung wächst, klare und gerechte Lösungen zu präsentieren, die den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden.
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