
Am Mittwoch hat die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ihren ersten Ministerrat abgehalten. Ein zentrales Thema waren die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse, die laut den Plänen der Regierung bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden sollen. Bundesminister der Justiz, Dr. Volker Wissing, betonte die Wichtigkeit einer zügigen Planungssicherheit für Mieter und Vermieter. Er erklärte: „Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Bei Neuvermietungen werden in unseren Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt.“ Dies bestätigt eine zunehmende Problematik: Ohne die Mietpreisbremse droht ein weiterer Anstieg der Mietpreise in den städtischen Gebieten, der viele Wohnungssuchende überfordern könnte, wie auch bmj.de berichtet.
In der Steiermark, wo zahlreiche geförderte Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften errichtet werden, äußerte sich Hans Schaffer, Vorstandsdirektor der ÖWG, kritisch zur Mietpreisbremse. Er warnte vor einer möglichen „Baubremse“ insbesondere im gemeinnützigen Wohnbau und bei Sanierungen. Schaffer erklärte, dass durch die Mietpreisbremse weniger Geld für Neubauten und Sanierungen zur Verfügung stehe, was die Dekarbonisierung erheblich behindere. Barbara Walzl-Sirk, Obfrau des Mieterschutzverbands, bestätigte zwar die Sinnhaftigkeit der Mietpreisbremse, bezeichnete jedoch den Zeitpunkt als „zu spät“. Sie forderte weitere Maßnahmen, um den Mieterschutz zu stärken, da die bestehenden Regelungen nicht ausreichen würden.
Mietpreisbremse im Detail
Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, soll den Anstieg der Wohnraummieten in angespannten Märkten verlangsamen. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleiche werden erstellt, um sicherzustellen, dass die Mietpreise nicht exorbitant steigen. Ein erheblicher Aspekt der aktuellen Diskussion dreht sich um die zukünftige Gesetzgebung: Ohne neue Vorschriften würden die bestehenden Regeln ab dem 1. Januar 2026 außer Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vor, um auch Wohnungen, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden, unter die Mietpreisbremse zu bringen.
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