Recht

Neues Gesetz zur Handysicherstellung: Richterliche Genehmigung gefordert!

Der österreichische Nationalrat hat ein bedeutendes Gesetzespaket zur Neuregelung der Sicherstellung von Handys und Datenträgern verabschiedet. Die neue Regelung, die von einer breiten Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen unterstützt wurde, ist dringend erforderlich, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherigen Regelungen zum 1. Jänner 2025 aufgehoben hat. Laut Puls24 wird die Beschlagnahme von Geräten nun nur noch mit vorheriger richterlicher Genehmigung möglich sein, was darauf abzielt, das Recht auf Privatsphäre zu wahren.

Details der Neuregelung

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Datenträger wie Handys oder Laptops künftig nicht mehr ohne richterliche Anordnung sichergestellt werden dürfen. Ausgenommen sind hierbei nur bestimmte Fälle wie die Sicherstellung zu materiellen Zwecken oder bei Gefahr im Verzug. Die Reform beinhaltet auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes, wie die Möglichkeit für Opfer, gegenanzeigen und sofortige Akteneinsicht zu gewähren. Minister Johannes Rauch vom Gesundheitsministerium betonte, dass die Reform darauf abzielt, die Balance zwischen Strafverfolgung und Schutz der Privatsphäre zu wahren, so APA-OTS.

Besonders umstritten war ein Antrag der FPÖ, der eine drastische Umstellung der Auswertung der beschlagnahmten Daten durch die Gerichte forderte. Dieser wurde jedoch von den anderen Parteien abgelehnt. Anstatt die Datenaufbereitung und -auswertung von den Ermittlungsbehörden zu trennen, bleibt die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin unter bestimmten Bedingungen ohne Einschränkungen ermitteln kann, was die bisherigen Bedenken des VfGH adressiert. Elena Haslinger, Präsidentin der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, äußerte sich zu den neuen Regelungen als einen Kompromiss, jedoch auch als eine Quelle für zusätzlichen administrativen Aufwand für die Staatsanwälte.

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Weitere Quellen
puls24.at

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