In Tschechien erlebt der Markt für Batteriespeichersysteme derzeit einen beeindruckenden Aufschwung. Laut Ökonews liegt die Zahl der Anträge zum Anschluss eigenständiger Speicher an das Stromnetz bereits im Tausenderbereich. Die Zunahme der Anträge ist vor allem durch die hohen Erlöse aus Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung motiviert, was es vielen Investoren ermöglicht, ihre Einsätze innerhalb von zwei Jahren abzuschreiben. Die ersten zwölf Tage nach Eröffnung der Antragsmöglichkeit generierten bereits über 1.000 Anträge mit einer reservierten Leistung von 7,5 Gigawatt.
Allerdings ist ein erheblicher Teil dieser Anträge spekulativ. Oft werden sie ohne konkrete Projekte eingereicht, was die Branche und die Netzbetreiber vor Herausforderungen stellt. Es besteht ein Bedürfnis, zwischen realen Projekten und bloßen Reservierungsanträgen zu unterscheiden. Dies könnte entscheidend sein, um die Kapazitäten realistisch zu planen und die Netzstabilität langfristig zu sichern.
Bedeutung für die Energieinfrastruktur
Die Umsetzung von Batteriespeichern könnte dabei helfen, das Ungleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Verbrauch in Tschechien auszugleichen. Der staatliche Energiekonzern ČEZ berichtet, dass die Anfragen bis Ende November eine potenzielle Speicherkapazität von 258 Gigawattstunden erreichen könnten. Trotz des derzeitigen Booms haben Batteriespeicherkraftwerke in Tschechien traditionell eher eine untergeordnete Rolle gespielt, was in erster Linie an der veralteten Gesetzgebung liegt.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Lex OZE III), die im Oktober in Kraft trat, erwarten Energieanbieter eine grundlegende Veränderung. Der Generalsekretär des Verbandes für die Akkumulation von Energie, Jan Fousek, prognostiziert einen Trend hin zu großen Solarkraftwerken und entsprechenden Großspeichern. Unternehmen wie MND planen bereits den Bau mehrerer Batterie-Speicherkraftwerke mit Kapazitäten von über 31 Megawattstunden.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Ein zentraler Aspekt der Genehmigungen für Batteriespeicher regelt die Bundesnetzagentur. Gemäß § 11b Abs. 1 EnWG müssen Netzbetreiber verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um Eigentum an Energiespeicheranlagen zu beantragen. Dies gilt sowohl für Genehmigungen nach erfolglosem Markttest als auch für vollständig integrierte Netzkomponenten. Die detaillierten Anforderungen können für die anhängigen Anträge von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn sie die Nutzung von storage-basierten Geschäftsmodellen betreffen, die nicht immer miteinander kombiniert werden können.
Trotz der Herausforderungen ist es bemerkenswert, dass Tschechien hochgradig in die Nutzung von Heimspeichern investiert hat. Rund 196.000 Aufdach-Solaranlagen sind installiert, von denen 87 Prozent einen Batteriespeicher nutzen. Die Gesamtkapazität der Batteriespeicher lag Ende letzten Jahres bei knapp zwei Gigawattstunden, mit einer Prognose von fünf Gigawattstunden bis 2030, wie Radio Prag berichtet.
Angesichts der heutigen Herausforderungen im Energiebereich ist die Entwicklung im Batteriespeicher-Markt wichtig für die Zukunft der Energieversorgung in Tschechien. Die Kombination aus Innovationsdruck und regulatorischen Anpassungen könnte zu einer stabileren und nachhaltigeren Energieproduktion führen.