Biker rast durch Kapfenberg: 124 km/h in 30er-Zone festgenommen!

Am 26.05.2025 erfasst die Polizei in der Steiermark mehrere Raser, während neue Verkehrsgesetze zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen in Kraft treten.
Am 26.05.2025 erfasst die Polizei in der Steiermark mehrere Raser, während neue Verkehrsgesetze zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen in Kraft treten.

Kapfenberg, Österreich - Am Sonntag vermeldete die Polizei in der Steiermark mehrere Fälle von Raserei. In einem bemerkenswerten Vorfall wurde ein 20-jähriger Motorradfahrer mit einem Probeführerschein in Kapfenberg gestoppt. Der junge Fahrer überschritt die erlaubte Geschwindigkeit in einer Baustelle mit 30 km/h erheblich, indem er zunächst mit 128 km/h und schließlich mit 124 km/h einen anderen Pkw überholte, während er das Überholverbot missachtete. Das Motorrad des Mannes wurde beschlagnahmt, und er wird angezeigt.

In einem weiteren Vorfall raste ein 49-jähriger Tscheche auf der A2 bei St. Stefan ob Stainz mit 171 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Auch hier ignorierte der Fahrer die Anweisungen der Polizei und muss nun mit dem Verlust seines Führerscheins und der Beschlagnahme seines Motorrads rechnen.

Haftung und neue Regelungen

Ein dritter Vorfall ereignete sich in Graz, wo ein 31-jähriger Autofahrer mit 93 km/h in einer 50er-Zone unterwegs war. Dabei saß sein drei Jahre alter Sohn ungesichert auf der Rückbank. Der Mann verlor ebenfalls seinen Führerschein und wird angezeigt.

Das vorliegende Verhalten der Raser wird in Verbindung mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) diskutiert, die ab 1. März 2024 in Kraft treten werden. Diese Regelungen setzen ein dreistufiges System in Gang, welches zu einem Verfall des Fahrzeugs führen kann, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird. Bei wiederholten Verstößen, insbesondere von Fahrern mit Vorstrafen, sind sogar frühere Beschlagnahmen schon bei Überschreitungen von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts möglich, wie österreich.gv.at anmerkt.

Bei Zuwiderhandlungen darf die Polizei ein Fahrzeug vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmen, es sei denn, das Fahrzeug gehört nicht dem Raser. In diesem Fall könnte ein lebenslanges Lenkverbot im Führerscheinregister vermerkt werden, zur weiteren Kontrolle von Rasern. Der ÖAMTC äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und warnt vor rechtlichen Grauzonen, die möglicherweise verfassungswidrig sind, wie oeamtc.at berichtet.

Die Polizei scheint entschlossen, gegen solche Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen. Die gegenwärtige Praktik zeigt, dass nicht nur die Sicherheit auf den Straßen im Vordergrund steht, sondern auch der rechtliche Rahmen zur Bekämpfung von Raserei konsequent umgesetzt wird, um künftig noch härtere Maßnahmen zu ermöglichen.

Ob diese neuen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Raserei führen werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Bereitschaft, gegen Geschwindigkeitsübertretungen vorzugehen, sowohl auf behördlicher als auch auf gesetzgeberischer Seite deutlich gestiegen ist, was in den aktuellen Vorfällen eindrücklich zum Ausdruck kommt, wie oe24.at zusammenfasst.

Details
Vorfall Raserei
Ort Kapfenberg, Österreich
Quellen