23 Millionen Euro: Parteien kämpfen um Wählergunst in Vorarlberg!

In Vorarlberg wurden 2024 insgesamt 2,3 Mio. Euro für Wahlkämpfe ausgegeben. Analyse der Parteienfinanzierung und -ausgaben.
In Vorarlberg wurden 2024 insgesamt 2,3 Mio. Euro für Wahlkämpfe ausgegeben. Analyse der Parteienfinanzierung und -ausgaben.

Vorarlberg, Österreich - Für den Landtagswahlkampf 2024 in Vorarlberg haben die fünf Landtagsparteien insgesamt 2,3 Millionen Euro ausgegeben. Hierbei entfallen 1,3 Millionen Euro auf die ÖVP, FPÖ und nahestehende Organisationen, wie vienna.at berichtet. Die ÖVP führte die Ausgaben mit insgesamt 736.000 Euro an, aufgeteilt in verschiedene Quellen: 666.000 Euro von der Landespartei, 47.000 Euro vom Wirtschaftsbund, 13.700 Euro von Gemeindegruppen und 3.700 Euro von einzelnen Kandidierenden. Daneben investierte die FPÖ 638.000 Euro, nahezu vollständig von der Landespartei. Kleinere Beiträge kamen von Stadtparteigruppen und Kandidierenden.

Die Grünen gaben 397.000 Euro aus, während die Neos und die SPÖ 289.000 Euro bzw. 264.000 Euro aufwendeten, ebenfalls größtenteils von ihren Landesorganisationen. Im Rahmen des im Vorjahr eingeführten Parteienförderungsgesetzes sind die Parteien verpflichtet, jährlich Rechenschaftsberichte über Vermögen, Verbindlichkeiten und Einnahmen vorzulegen. Diese Neuerung führt dazu, dass nach der Landtagswahl erstmals auch Wahlwerbungsberichte erstellt werden müssen.

Regulierungen und Wahlplakate

Das Parteienförderungsgesetz hat Produkte für die Wahlkampagnen strenger geregelt. So müssen die Parteien die Anzahl der Standorte für ihre Wahlplakate angeben. Die ÖVP gab beispielsweise 72.000 Euro für 276 Standorte aus, während die Neos 63.000 Euro für 274 und die FPÖ 60.000 Euro für 45 Standorte aufbrachten. Die Grünen investierten 41.000 Euro in 300 Standorte, während die SPÖ mit 23.000 Euro für 250 Standorte abschloss.

Zusätzlich wird ab 2023 die Einhaltung dieser Regelungen durch den Landesrechnungshof überprüft, wobei das erste Ergebnis dieser Prüfungen nicht vor Herbst 2025 erwartet wird. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Parteienfinanzierung in westlichen Demokratien, einschließlich Deutschland, gängige Praxis ist. Eine rechtliche Grundlage für die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992, welches die Mischfinanzierung aus privaten und öffentlichen Mitteln ermöglicht. Hierbei haben staatliche Zuwendungen nicht die Obergrenze der selbst erwirtschafteten Einnahmen zu überschreiten, wie bpb.de feststellt.

Herausforderungen der Parteienfinanzierung

Die Entwicklung zur Professionalisierung der Wahlkämpfe führt zu höheren Anforderungen an die Parteien. Um den kontinuierlich steigenden Kosten gerecht zu werden, müssen neue Einnahmequellen erschlossen werden. Kleinere Parteien stehen dabei häufig im Nachteil, da sie weniger Mitglieder und kaum nennenswerte Einnahmen vorweisen können, was insbesondere für Neugründungen wie die Satirepartei Die Partei und die Partei FAMILIE gilt, die nach eigenem Anspruch erheblich weniger staatliche Fördermittel erhalten haben, wie mdr.de aufzeigt.

Die Parteienfinanzierung wird zudem stark durch die Mitgliedszahlen beeinflusst. Ein Rückgang der Mitglieder führt zu sinkenden Zuschüssen, während erfolgreiche Spendenakquise insbesondere bei wirtschaftsnahen Parteien wie der CDU oder FDP festzustellen ist. Letztlich bleibt die staatliche Unterstützung für staatspolitische Aufgaben unentbehrlich, um den unterschiedlichen Finanzierungschancen der Parteien gerecht zu werden.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Vorarlberg, Österreich
Quellen