Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/parteien-steckten-23-mio-euro-in-vorarlberger-lt-wahlkampf/9439103):
- Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden von fünf Landtagsparteien für den Landtagswahlkampf 2024 in Vorarlberg ausgegeben.
- 1,3 Mio. Euro entfallen auf ÖVP, FPÖ und ihnen nahestehende Organisationen.
- ÖVP gab 736.000 Euro aus:
- 666.000 Euro von der Landespartei
- 47.000 Euro vom Wirtschaftsbund
- 13.700 Euro von Gemeindegruppen
- 3.700 Euro von einzelnen Kandidierenden
- Kleinere Beträge von ÖVP Frauen, Bauernbund und JVP.
- FPÖ investierte 638.000 Euro, fast vollständig von der Landespartei.
- Stadtparteigruppen aus Dornbirn und Bregenz trugen 6.600 Euro bei.
- Kandidatinnen und Kandidaten steuerten 7.000 Euro bei.
- Grüne gaben 397.000 Euro aus:
- 4.100 Euro von Gemeindegruppen
- 5.100 Euro von Kandidierenden.
- Neos gaben 289.000 Euro aus, SPÖ 264.000 Euro, beide finanziert durch ihre Landesorganisationen.
- Neues Parteienförderungsgesetz trat im Vorarlberger Landtagswahlkampf 2024 in Kraft.
- Parteien müssen seit 2023 jährlich Rechenschaftsberichte über Vermögen, Verbindlichkeiten und Einnahmen vorlegen.
- Nach der Landtagswahl müssen erstmals Wahlwerbungsberichte erstellt werden.
- Regelung für Wahlplakate: Anzahl der Standorte wurde begrenzt und muss angegeben werden.
- Ausgaben für Wahlplakate:
- ÖVP: 72.000 Euro für 276 Standorte
- Neos: 63.000 Euro für 274 Standorte
- FPÖ: 60.000 Euro für 45 Standorte
- Grüne: 41.000 Euro für 300 Standorte
- SPÖ: 23.000 Euro für 250 Standorte.
- Landesrechnungshof prüft Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Ergebnis wird nicht vor Herbst 2025 erwartet.
Source 2 (https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/335674/wahlkampfkosten/):
- Amerikanisierung der Wahlkämpfe führt zu höheren Anforderungen an Parteien zur Professionalisierung.
- Ausbau hauptamtlicher Parteiapparate und Diversifikation der Werbematerialien erfordert neue Einnahmequellen.
- Bundesverfassungsgericht erkennt Wahlkampf als staatspolitische Aufgabe an; Parteien erhalten öffentliche Gelder für Wahlkampf.
- Parteienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln ist in westlichen Demokratien üblich, Deutschland bildet keine Ausnahme.
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 ermöglicht Mischfinanzierung aus privaten und öffentlichen Mitteln.
- Staatliche Zuwendungen dürfen die selbst erwirtschafteten Einnahmen der Parteien nicht übersteigen.
- Alle Einnahmequellen (Mitgliedsbeiträge, Spenden) müssen in die Berechnung einfließen.
- Wahlkampfkostenerstattung ist nicht mehr entscheidend von Wahlergebnissen abhängig.
- Parteien erhalten bei Bundestags- und Europawahlen 1 Euro pro der ersten vier Millionen gültigen Stimmen, wenn sie über 0,5% Stimmenanteil erreichen.
- Jede weitere Stimme bringt 83 Cent; keine Kostenerstattung für Kommunalwahlen.
- Gruppierungen ohne Landesliste erhalten Beträge pro Wähler, wenn sie mindestens 10% der Stimmen erreichen.
- Einführung eines Zuschusses: 45 Cent für jeden von natürlichen Personen gespendeten Euro, bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr.
- Jährliche Parteienfinanzierung ist gedeckelt; 2016 lag die Obergrenze bei 160.519.363 Euro.
- Absolute Obergrenze wird jährlich angepasst; sinkende Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse führen zu intensiver Spendenakquise.
- Erfolgreiche Spendenakquise bei wirtschaftsnahen Parteien (CDU, CSU, FDP), während linke Parteien (SPD, Die Linke) weniger erfolgreich sind.
- SPD erzielt erhebliche Finanzmittel aus Unternehmensbeteiligungen.
- Mitgliederzahlen der großen Parteien sinken, was den Staatszuschuss beeinflusst.
- Wahlkampfkosten variieren je nach Anzahl der Wahlen; in Superwahljahren sind die Kosten höher.
- Wahlkampfkosten 2017: SPD ca. 24 Millionen Euro, CDU 20 Millionen, CSU 9,5 Millionen (geschätzt).
- Einnahmen der Parteien 2017: SPD ca. 166 Millionen Euro, CDU 157 Millionen Euro, andere Parteien zwischen 18 und 48 Millionen Euro.
- SPD und Die Linke finanzieren sich stark aus Mitgliederbeiträgen (31% bzw. 32%).
- CDU, FDP und AfD erhalten mehr Spenden (23%, 39%, 37%).
- Staatliche Mittel sind für AfD (41%), Linke (39%) und Grüne (36%) wichtig.
- Mitgliederzahlen beeinflussen staatliche Zuschüsse; 2017 Anstieg um 1,8%, 2018 Rückgang um 0,2%.
- Grüne (+15,7%) und AfD (+21,3%) steigern Mitgliederzahlen, während CDU, CSU, SPD und Linkspartei Mitglieder verlieren.
Source 3 (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/parteien-finanzierung-steuergeld-wahl-afd-cdu-spd-100.html):
- Kleinere Parteien sind benachteiligt, da sie geringe Mitgliederzahlen, kaum Spender und keine nennenswerten Einnahmen haben.
- Die Satirepartei Die Partei hätte 2022 einen Anspruch von über 1,7 Millionen Euro aus staatlicher Finanzierung gehabt, erhielt jedoch nur rund eine Million Euro aufgrund eigener Einnahmen.
- Die Partei FAMILIE hatte einen rechnerischen Anspruch auf mehr als 320.000 Euro, wurde aber wegen mangelnder Eigeneinnahmen auf 75.000 Euro heruntergestuft.
- Es gab eine allgemeine Kürzung für alle Parteien durch eine absolute Obergrenze.
- Bis Anfang 2016 konnten Parteien auch Umsätze aus unternehmerischen Tätigkeiten als Einnahmen angeben, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
- Die AfD nutzte diese Regelung, indem sie Gold kaufte und zum gleichen Preis wieder verkaufte, um ihre Bilanz zu erhöhen.
- Die AfD verkaufte auch 100-Euro-Scheine, zunächst mit Aufpreis, später für 80 Euro, um ihre Einnahmen zu steigern.
- Ab Anfang 2016 wurde das Parteiengesetz geändert; nur Gewinne aus unternehmerischen Tätigkeiten zählen nun als Einnahmen.
- Ein Rückzahlungs- und Strafzahlungsanspruch wegen zuvor erzeugter "Einnahmen" scheiterte am Bundesverwaltungsgericht.
- Es gibt auch eine indirekte Parteienfinanzierung: Parteien sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, und Spender können bis zu 3.300 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
- Die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen beträgt über 600 Millionen Euro.
- Ein im November 2023 beschlossenes Gesetz fördert nur Stiftungen, wenn die zugehörige Partei mindestens dreimal in Folge mit Fraktion im Bundestag vertreten ist und die Stiftung für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für Völkerverständigung eintritt.