Wiener Großfamilie kassiert unglaubliche 9.000 Euro Sozialleistungen!

Eine syrische Großfamilie in Wien erhält 9.000 Euro Sozialleistungen. Erfahren Sie mehr zu den neuen Regelungen in Österreich.
Eine syrische Großfamilie in Wien erhält 9.000 Euro Sozialleistungen. Erfahren Sie mehr zu den neuen Regelungen in Österreich.

Wien, Österreich - In Österreich erhalten Familien in schwierigen finanziellen Situationen verschiedene Sozialleistungen, die sich je nach Bundesland erheblich unterscheiden können. Eine syrische Großfamilie in Wien, bestehend aus zwei Eltern und elf Kindern, erhält monatlich rund 9.000 Euro an Sozialleistungen. Davon entfallen etwa 6.000 Euro auf die Sozialhilfe und 3.000 Euro auf die Familienbeihilfe. In der Bundeshauptstadt Wien beträgt die Mindestsicherung 326,43 Euro pro Kind, unabhängig von der Kinderanzahl.

Dennoch variieren die Mindestsatzleistungen in anderen Bundesländern. So liegt der Betrag im Burgenland bei 278,07 Euro pro Kind, während er in Kärnten sogar nur 253,89 Euro beträgt. In Vorarlberg erhält eine 13-köpfige Familie insgesamt 7.047,32 Euro, aufgeschlüsselt in 1.791,76 Euro Sozialhilfe für die Kinder, 1.015,56 Euro für die Eltern und 3.000 Euro an Familienbeihilfe.

Bundesweites System der Familienbeihilfe

In ganz Österreich ist die Familienbeihilfe bundesweit einheitlich geregelt. Ab der Geburt erhält jede Familie 138,40 Euro pro Kind. Dieser Betrag erhöht sich mit dem Alter des Kindes. Für Kleinkinder ab 3 Jahren gibt es 148 Euro, ab 10 Jahren 171,80 Euro und ab 19 Jahren sogar 200,40 Euro. Zudem profitieren Familien durch eine Geschwisterstaffelung: Bei zwei Kindern gibt es etwa 8,60 Euro zusätzlich pro Kind, und bei sieben oder mehr Kindern sogar 63,10 Euro pro Kind.

Reform der Sozialhilfe

Im Jahr 2025 kommt es zu wesentlichen Änderungen im Sozialhilferecht, wie das Sozialministerium feststellt. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz führt Höchstsätze anstelle von Mindeststandards ein. Dabei können Paare in Tirol etwa 1.814 Euro Mindestsicherung erwarten, während der Betrag in anderen Bundesländern etwa 1.693 Euro beträgt. Für Alleinlebende und Alleinerziehende liegt die Maximalhöhe der Sozialhilfe im Jahr 2025 bei rund 1.209 Euro.

Desweiteren ermöglichen viele Bundesländer zusätzliche Leistungen zur Deckung der Wohnkosten. Diese können bis zu 30% der Sozialhilfeleistung ausmachen, was bedeutet, dass die Basisleistung für Alleinlebende mit Wohnkostenpauschale auf bis zu rund 1.572 Euro steigen kann.

Kriterien für den Bezug von Sozialhilfe

Ein zentraler Aspekt beim Bezug von Sozialhilfe ist, dass eigene Mittel verwendet werden müssen, um eine Unterstützung zu erhalten. Bestimmte Einkünfte, wie die Familienbeihilfe, werden nicht angerechnet. Zudem sind arbeitsfähige Personen verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, um ihre Ansprüche auf Sozialhilfe zu wahren. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen für Menschen im Pensionsalter oder mit besonderen Betreuungspflichten.

Der Zugang zu Sozialhilfe steht nur bestimmten Personengruppen offen. Dazu zählen österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Angehörige, die in Österreich arbeiten oder dort seit mehr als fünf Jahren leben, sowie Drittstaatsangehörige nach einem fünfjährigen legalen Aufenthalt. Asylberechtigte erhalten nach ihrer Anerkennung Kernleistungen, während Asylwerber von entsprechenden Unterstützungen ausgeschlossen sind. In Fällen von Personen ohne Krankenversicherung werden diese im Rahmen der Sozialhilfe bei den zuständigen Ämtern angemeldet, um den Zugang zu medizinischen Leistungen sicherzustellen.

Für all jene, die Anträge auf Sozialhilfe oder Mindestsicherung stellen möchten, erfolgt der Prozess über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, sei es das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder das Sozialzentrum in Wien. Infolge der unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern müssen sich Interessierte jedoch auf variierende Bedingungen einstellen.

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Ort Wien, Österreich
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