Wiener Gourmetrestaurant: 1.700 Euro für diskriminierenden WC-Zugang!

Wien, Österreich - Ein Wiener Gourmetrestaurant wurde zu 1.700 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem ein Rollstuhlnutzer und dessen Frau aus diskriminierenden Gründen ihren Besuch absagen mussten. Der Hintergrund dieser Entscheidung beruht auf unzureichend barrierefreien WC-Anlagen, die den Anforderungen nicht gerecht wurden. Das Bezirksgericht Leopoldstadt hatte das Urteil gefällt, das vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigt wurde. Dies ist ein bedeutsames Urteil, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Fokus rückt, wie [oe24] berichtet.
Der Kläger, Hans-Jürgen Groß, ist Präsident des Behindertenverbands ÖZIV-Burgenland. Seine Klage resultierte aus einem geplanten Abendessen mit seiner Ehefrau Bianca im Jänner 2023, das aufgrund des nicht barrierefreien Zugangs zu den Toiletten nicht stattfinden konnte. Der Zugang zu den WCs war nur über drei Stufen möglich; eine mobile Rampe sowie Haltegriffe waren nicht vorhanden, was für den Kläger und seine Partnerin eine Diskriminierung bedeutete. Groß erhielt 1.000 Euro und seine Ehefrau 700 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist rechtskräftig, Revision ist ausgeschlossen.
Relevanz der Barrierefreiheit
Die Entscheidung ist nicht nur für die Betroffenen von Bedeutung, sondern sendet auch ein starkes Signal für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, hebt hervor, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist. Das Urteil unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, die seit 2006 besteht. Diese Perspektive wird auch von behinderten Verbänden begrüßt, die den Anspruch auf gleichwertige Teilhabe betonen. Das Restaurant selbst gab an, die Bedürfnisse aller Gäste ernst zu nehmen und bereits Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgenommen zu haben. Dennoch bleibt der Druck auf Gastronomiebetriebe, die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen, bestehen, wie [ots.at] analysiert.
In einem breiteren Kontext ist die Diskussion um Barrierefreiheit auch in Deutschland relevant. Seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006, die 2009 in Kraft trat, sind Fortschritte und Herausforderungen sichtbar. Eine Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes in Deutschland hat gezeigt, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht, um Inklusion und Teilhabe zu verbessern, was von Dr. Annette Tabbara vom Bundesarbeitsministerium betont wird. Diese Problematik hat Relevanz über Ländergrenzen hinweg, da Menschen mit Behinderungen oft mit teilweise gravierenden Barrieren konfrontiert sind. Dies zeigen auch die Beispiele von nicht barrierefreien Online-Formularen für Bewerbungen, die viele potenzielle Arbeitnehmer ausschließen, wie in einem Bericht auf [boeckler.de] beschrieben.
Das Urteil gegen das Wiener Restaurant und die laufenden Diskussionen über Barrierefreiheit stehen in direktem Zusammenhang mit dem Ziel, eine bessere und gleichwertige Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Der Fall von Hans-Jürgen Groß ist ein weiterer Schritt in Richtung eines inklusiveren gesellschaftlichen Miteinanders.
Details | |
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Vorfall | Diskriminierung |
Ursache | nicht barrierefreier Zugang |
Ort | Wien, Österreich |
Schaden in € | 1.700 |
Quellen |