Raser im Visier: 19-Jähriger mit 201 km/h in NÖ gestoppt!

Ein 19-jähriger Autofahrer wurde für extreme Raserei in NÖ gestoppt und sein Fahrzeug beschlagnahmt. Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Ein 19-jähriger Autofahrer wurde für extreme Raserei in NÖ gestoppt und sein Fahrzeug beschlagnahmt. Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Vösendorf, Österreich - Ein 19-jähriger Autofahrer wurde in Niederösterreich angehalten, nachdem er mit extrem überhöhter Geschwindigkeit auf der Südautobahn (A2) in Richtung Wien fuhr. Der Vorfall ereignete sich am späten Dienstagabend im Bereich Traiskirchen, genauer gesagt in Vösendorf (Bezirk Mödling). Zivilstreifen der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel bemerkten den Raser und stoppten ihn. Der junge Fahrer hatte seinen Führerschein bereits verloren, weshalb das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt wurde, und eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet wurde.

Der 19-Jährige passierte elektronische Radarmessungen mit Geschwindigkeiten von bis zu 201 km/h, wo lediglich 130 km/h erlaubt sind. Auf einem Streckenabschnitt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fuhr er 174 km/h und in einem Bereich mit erlaubten 80 km/h wurde eine Geschwindigkeit von 163 km/h gemessen. Diese gravierenden Verstöße verdeutlichen die steigende Problematik der Raserei in Österreich.

Verschärfung der Maßnahmen gegen Raserei

Die vorliegende Situation fällt unter die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die seit dem 1. März 2024 durch das neue Raser-Gesetz verschärft wurden. Oesterreich.gv.at berichtet, dass Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden können. In einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde ein dreistufiges System eingeführt, dass eine vorläufige Beschlagnahme durch die Polizei beispielsweise bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb desselben ermöglicht.

Die letzte Konsequenz dieser Maßnahmen kann sogar die Versteigerung des Fahrzeugs zur Folge haben, falls es auch im Wiederholungsfall zu Raserei kommt. Dies geschieht besonders zur Abschreckung und um weitere riskante Fahrverhalten zu verhindern. Interessanterweise mag man denken, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs nicht wirksam ist, sofern es nicht dem Lenker gehört; jedoch wird in solchen Fällen dennoch ein Lenkverbot erteilt, dessen Einhaltung der Fahrzeugbesitzer gewährleisten muss.

Statistiken zur Raserei und Fahrzeugbeschlagnahmung

Die Auswirkungen dieser Regelungen sind in den Statistiken eindeutig erkennbar. Laut 5Min.at wurden im Jahr 2024 insgesamt 164 Fahrzeuge wegen Raserei beschlagnahmt. Die höchsten Zahlen an Beschlagnahmungen wurden in Niederösterreich mit 36 Fahrzeugen, gefolgt von Tirol (35), Wien (20), Steiermark (13), Kärnten (8) und Salzburg (4) registriert. Diese Werte lassen auf eine strikte Durchsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schließen.

Die Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Gesetze wird den Landespolizeidirektionen und den Verkehrsbehörden auf Bezirksebene übertragen. Die durch das Raser-Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und motorisierte Raserei einzudämmen.

Die vollständigen Auswirkungen des Raser-Gesetzes müssen noch weiter untersucht werden, und aktuelle Informationen zur Verwertung beschlagnahmter Fahrzeuge sowie den Einnahmen aus deren Versteigerung liegen derzeit noch nicht vor. Trotz der noch ausstehenden Daten ist die Richtung klar: Die Behörden haben nicht nur ein Auge auf die Straßen, sondern auch auf das Verhalten der Autofahrer.

Details
Vorfall Raserei
Ursache Geschwindigkeitsüberschreitung
Ort Vösendorf, Österreich
Quellen