Wiener Weihnachtsmann erhält 3,5 Jahre Haft für blutigen Park-Konflikt!

Wiener Weihnachtsmann erhält 3,5 Jahre Haft für blutigen Park-Konflikt!

Sigmund-Freud-Park, 1090 Wien, Österreich - Ein 60-Jähriger Wiener, der aufgrund seines markanten weißen Bartes von der Staatsanwältin als „Weihnachtsmann“ bezeichnet wurde, wurde am Landesgericht zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Dies berichtet vienna.at. Ursprünglich stand der Angeklagte unter dem Verdacht des Mordversuchs, doch die Geschworenen wiesen diese Anklage zurück und befanden ihn stattdessen für schuldig der vorsätzlichen schweren Körperverletzung.

Der Vorfall, der zu dieser Verurteilung führte, ereignete sich am 29. Juli 2024 im Sigmund-Freud-Park in Wien-Alsergrund. Der Angeklagte gab an, in Tötungsabsicht auf einen 55-Jährigen eingestochen zu haben, was er jedoch bestreitet. Der 55-Jährige wurde bei dem Vorfall schwer verletzt. Die Staatsanwältin schilderte, dass er fünf gezielte Messerstiche abbekam, die lebensgefährlich waren. Berichten zufolge hatte das spätere Opfer aufgrund von Alkoholkonsum keine Erinnerung an die Auseinandersetzung.

Details des Vorfalls

Der Angeklagte habe sich zum Zeitpunkt der Tat mit einem Bekannten im Park aufgehalten, wo sie alkoholische Getränke konsumierten. Laut ORF Wien wurde der Bekannte des Angeklagten von dem 55-Jährigen angegriffen. Der Angeklagte behauptete, zu seinem Freund gekommen zu sein, um ihn zu verteidigen, und habe in der Folge den Angreifer dreimal niedergeschlagen. Bei der Auseinandersetzung kam es dann zur Verwendung eines Messers, mit dem der Angeklagte „bewusst seicht“ zustach, um den Angreifer ernstzunehmen.

Im ersten Rechtsgang verworfen die Geschworenen die ursprüngliche Anklage und entschieden zugunsten einer schweren Körperverletzung. Dies führte zu dem vorgeblichen Irrtum, weshalb die Verhandlung wiederholt werden musste. Bei dieser Wiederholung wurde der Wahrspruch jedoch letztendlich bestätigt.

Einfluss von Alkohol und Zeugen

Ein Zeuge, der möglicherweise entscheidende Informationen vermitteln konnte, wurde aufgrund von Alkoholisierung vom Gericht ausgeschlossen. Seine früheren Aussagen wurden jedoch mit Einverständnis der Staatsanwältin und Verteidigerin verlesen. Am Ende der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte mit der verhängten Strafe einverstanden und bedankte sich beim Gericht.

Die Problematik von Gewaltdelikten, wie sie in diesem Fall zum Ausdruck kommt, ist in Österreich weit verbreitet. Statista zeigt auf, dass die Anzahl der angezeigten Gewalttaten zwischen 2014 und 2024 stetig steigt, was die Notwendigkeit für Präventionsmaßnahmen und Rechtsdurchsetzung verdeutlicht (Statista).

Details
OrtSigmund-Freud-Park, 1090 Wien, Österreich
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