VfGH bestätigt ORF-Abgabe: FPOE kritisiert absurde Entscheidung!

VfGH bestätigt ORF-Abgabe: FPOE kritisiert absurde Entscheidung!

Österreich - Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitragsgesetzes von 2024 bestätigt. Dies geschah im Rahmen eines Massenverfahrens, in dem zahlreiche Beschwerden gegen die sogenannte Haushaltsabgabe behandelt wurden. Laut Kosmo wurden alle Klagen, die die Gleichheitswidrigkeit dieser Abgabe anprangerten, abgewiesen, womit Haushalte und Betriebe verpflichtet bleiben, die Gebühren zu zahlen, auch wenn sie keine Geräte zur Nutzung von ORF-Inhalten besitzen.

Das Gericht stellte klar, dass es ausreichend sei, dass alle Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung des ORF zu nutzen. Diese Einsicht gilt nicht nur für Haushalte mit Empfangsgeräten, sondern auch für jene ohne. Der VfGH erklärte, dass die Abgabe rechtlich gesehen keine Abgabe im engeren Sinne, sondern eine „erhobene Geldleistung“ an den ORF sei. Dies sorgt für Diskussionen über die Gerechtigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Kritik der FPÖ

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker äußerte sich äußerst kritisch zu dem Urteil und bezeichnete es als „absurd“. Er zog Parallelen zu der Autobahnvignette für Radfahrer und bezeichnete das Urteil als Teil einer Reihe fragwürdiger Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs. Hafenecker bemängelte, dass das Gericht den wörtlichen Kontext des Gesetzes ignoriere, das nur eine Obergrenze für den Beitrag vorsehe. Zudem kritisierte er die vermeintliche „linkslastige“ Berichterstattung des ORF und forderte eine Überprüfung des gesamten Finanzierungssystems, insbesondere eine Änderung hin zu einer Budgetfinanzierung aus dem Staatsbudget.

Der VfGH stellte hingegen fest, dass die Erhebung der ORF-Abgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse an einer demokratischen und kulturellen Grundversorgung liege. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) erhielt die Ermächtigung, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags rechtmäßig zu erlassen. Die Aufgabe der Erhebung durch die OBS wird als sachlich und effizient betrachtet, und ihre Geschäftsführung ist an die Weisungen des Finanzministers gebunden.

Gesetzliche Grundlagen und soziale Auswirkungen

Mit der Einführung der Haushaltsabgabe zu Beginn des Jahres 2024 sind alle Haushalte mit mindestens einem volljährigen Hauptwohnsitz sowie alle kommunalsteuerpflichtigen Betriebe beitragspflichtig. Dies schließt auch Haushalte ohne Empfangsgeräte ein, da eine technische Möglichkeit zur Nutzung der öffentlichen Leistungen besteht. Der VfGH hat die Zahlungspflicht für Betriebe als rechtlich zulässig anerkannt, auch wenn diese keine ORF-Inhalte konsumieren, da sie ein betriebsspezifisches Interesse an Informationen haben können.

Ein weiterer Aspekt der Entscheidung betrifft die Behandlung von kleineren Haushalten, die pro Kopf mehr zahlen müssen als größere. Dies wurde vom VfGH nicht als problematisch erachtet. Zudem hat die OBS das Recht, Daten aus verschiedenen Registern zur Beitragserhebung zu nutzen. Die Möglichkeit, Schuldnerdaten an Inkassounternehmen weiterzugeben, wurde ebenfalls bestätigt, ohne dass dies gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße.

Diese Entscheidung des VfGH bedeutet das Ende einer Reihe von Unsicherheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der ORF-Abgabe. Im Kontext der europäischen Menschenrechtskonvention wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr nicht als Verletzung des Rechts auf freien Empfang von Informationen angesehen, wie in der Mitteilung des VfGH festgehalten. Das Urteil könnte die Richtung der zukünftigen Diskussionen um die Finanzierung des ORF und die öffentliche Medienlandschaft in Österreich maßgeblich beeinflussen.

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