Tragödie in St. Martin: Familienvater stürzt tödlich vom Balkon!

Am 1. Juni 2025 fanden Angehörige einen 53-jährigen Mann nach einem tragischen Sturz auf seinem Rasen in St. Martin im Sulmtal.
Am 1. Juni 2025 fanden Angehörige einen 53-jährigen Mann nach einem tragischen Sturz auf seinem Rasen in St. Martin im Sulmtal.

St. Martin im Sulmtal, Österreich - Am 1. Juni 2025 wurde ein tragischer Vorfall in St. Martin im Sulmtal, Steiermark, bekannt, als die Angehörigen eines 53-jährigen Mannes aus dem Bezirk Deutschlandsberg ihn leblos auf dem Rasen unter dem Balkon seines Einfamilienhauses fanden. Gegen 12:40 Uhr wurden die ersten Hilfemaßnahmen eingeleitet, nachdem die Familie den Mann entdeckt hatte. Leider konnte das Notarztteam nur noch den Tod des Mannes feststellen. In der Folge wird die Familie von einem Kriseninterventionsteam (KIT) des Landes Steiermark betreut. Der Vorfall ereignete sich während Renovierungsarbeiten am eigenen Haus, insbesondere auf einem Balkon, der ohne montiertes Geländer war. Dies ist besonders kritisch, da fehlende Sicherheitsvorkehrungen oft zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen führen.

Absturzunfälle stellen in der Bau- und Renovierungsbranche eine der häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle dar. Laut bgbau.de machen sie mehr als 8 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle aus. Besonders alarmierend ist, dass 50 Prozent der tödlichen Absturzunfälle aus Höhen von weniger als 5 Metern geschehen. Die häufigsten Auslöser sind Leitern, Gerüste und das Abstürzen von Dächern. Diese Unfälle haben nicht nur tragische Folgen für die Betroffenen, sondern verursachen auch hohe Kosten für Behandlung und Rehabilitation.

Hohe Sicherheitspotentiale wenig genutzt

Eine Untersuchung von Unfallstatistiken zeigt, dass zwischen 2007 und 2016 in Deutschland über 92.500 Sturz- und Absturzunfälle registriert wurden, was die Dringlichkeit eines wirksamen Sicherheitsmanagements in der Bauindustrie unterstreicht. Laut iag-mainz.de hatten 69 Prozent der Absturzunfälle Ursachen, die auf Mängel in der Planung zurückzuführen waren. Oft fehlten angemessene Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsvorkehrungen, die bei Arbeiten in Höhen, wie dem Balkon, unerlässlich sind.

Die rechtlichen Vorgaben sind klar: Unternehmer sind verpflichtet, Sicherheitsvorschriften einzuhalten und geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Den Vorschriften zufolge müssen Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr vorhanden sein. Ein Mangel an diesen Vorkehrungen kann nicht nur fatale Folgen haben, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen mit sich bringen. Bei der Renovierung oder beim Bau sollten diese Aspekte stets als oberste Priorität behandelt werden, um Unfälle wie den tragischen Vorfall in St. Martin zu vermeiden.

Details
Vorfall Unfall
Ort St. Martin im Sulmtal, Österreich
Quellen