Teure Absage: Arztpraxis verlangt jetzt Ausfallhonorare!

Salzburg, Österreich - Unentschuldigtes Fehlen bei Arztterminen hat in den letzten Jahren zugenommen, was Mediziner dazu bewegt, Stornierungsgebühren einzuführen. Diese Praxis, die in verschiedenen Dienstleistungsbereichen wie Restaurants, Friseuren und Hotels bereits verbreitet ist, findet jetzt auch im Gesundheitswesen Anwendung. Laut Kosmo haben insbesondere viele Ärzte in Österreich, vor allem seit 2016/17 verstärkt durch die Corona-Pandemie, mit dem Problem der „No-Shows“ zu kämpfen. In Salzburg schätzt die Ärztekammer, dass etwa ein Drittel der niedergelassenen Mediziner Ausfallgebühren erhebt, während dieser Anteil in urbanen Gebieten sogar noch höher sein könnte.
Professor Dietmar Bayer, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der niedergelassenen Ärzte, berichtet, dass viele Ärzte durchschnittlich ein bis zwei unentschuldigte Patienten pro Tag verzeichnen. Um dem entgegenzuwirken, hat Bayer eine Stornogebühr eingeführt und erhält viele Anfragen von Kollegen bezüglich der Implementierung ähnlicher Gebühren. Die Höhe der Stornierungskosten variiert dabei zwischen 50 und 120 Euro, abhängig von dem jeweiligen Arzt und der durchgeführten Behandlung.
Rechtslage und Zulässigkeit von Ausfallhonoraren
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Ausfallhonoraren sind jedoch nicht ganz eindeutig. Laut der Verbraucherzentrale hat eine Arztpraxis nur dann einen Anspruch auf eine Stornierungsgebühr, wenn ein Verdienstausfall durch den ausgefallenen Termin nachgewiesen werden kann. Dieser Verdienstausfall tritt in der Regel ein, wenn keine anderen Patienten in dem betreffenden Zeitfenster behandelt werden können. Patienten sollten daher Termine rechtzeitig absagen, um der Praxis die Möglichkeit zu geben, den Termin anders zu vergeben.
Ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2005 sieht Klauseln kritisch, die eine 24-Stunden-Vorankündigung für Terminabsagen sowie ein Ausfallhonorar von 75 Euro verlangen. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn der Patient keine Möglichkeit hat, sich in unverschuldeten Fällen des Nichterscheinens zu entlasten. Dies hebt die Wichtigkeit von Transparenz und Fairness bei der Regelung von Ausfallhonoraren hervor.
Empfehlungen für Patienten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert zur Lösung des Problems Ausfallhonorare für verpasste Termine. Dennoch gibt es Unklarheiten hinsichtlich der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit dieser Gebühren. Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, Termine so früh wie möglich, idealerweise schriftlich per E-Mail, abzusagen. Insbesondere bei der Nutzung von Terminbuchungs-Apps sei häufig eine 24-Stunden-Frist für die Absage zu beachten.
Vor allem unverschuldete Gründe, wie etwa ein Bahnstreik oder ein Unfall, sollten in der Absage erwähnt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät zudem davon ab, unentschuldigt fernzubleiben, um das Vertrauensverhältnis zur Arztpraxis nicht zu gefährden. Dennoch haben Patienten keinen Anspruch auf zeitnahe Ersatztermine, es sei denn, es handelt sich um besonders dringende Anliegen.
Zusätzlich sind die unterschiedlichen Höhenschwankungen von Ausfallhonoraren bemerkenswert. Einige Praxen verlangen bis zu 40 Euro, wobei die Regelung hier nicht einheitlich ist. Ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin, welches die Klauseln für Ausfallhonorare nochmals thematisiert, hat gezeigt, dass die Gerichte die Rechte der Patienten schützen können, wenn die Bedingungen nicht fair und transparent sind.
Aktuelle Stellungnahmen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Patientenbeauftragtem Stefan Schwartze (SPD) zeigen, dass die Diskussion über Ausfallhonorare an Intensität zunimmt. Laut Lauterbach führen Geldstrafen in diesem Bereich in die falsche Richtung, während Schwartze die wirtschaftlichen Belastungen für Haushalte betont. Die KBV hat bisher keine bundesweiten Zahlen zu No-Shows bereitgestellt, lässt jedoch die Tendenz zur Erhebung von Ausfallhonoraren mehr als deutlich erkennen.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Salzburg, Österreich |
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