Teilpension kommt: Was bedeutet das für ältere Arbeitnehmer?

Der Sozialausschuss hat die Teilpension beschlossen. Ab 2024 können ältere Beschäftigte Teilzeit arbeiten und Altersbezüge erhalten.
Der Sozialausschuss hat die Teilpension beschlossen. Ab 2024 können ältere Beschäftigte Teilzeit arbeiten und Altersbezüge erhalten. (Symbolbild/DNAT)

Teilpension kommt: Was bedeutet das für ältere Arbeitnehmer?

Österreich - Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am 2. Juli 2025 die Grundlage für die Einführung der „Teilpension“ geschaffen. Ab 2024 können ältere Beschäftigte Teilzeit arbeiten und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen. Diese Regelung unterstützt vor allem Arbeitnehmer, die bereits pensionsberechtigt sind, wie beispielsweise bei der Korridor- oder Schwerarbeitspension. Um die Teilpension in Anspruch zu nehmen, müssen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit um 25 % bis 75 % reduzieren, berichtet OTS.

Die Teilpension erhielt die Unterstützung von Koalitionsparteien und Grünen, während die SPÖ und FPÖ dagegen stimmten. Neben der Teilpension sieht der Gesetzentwurf auch wesentliche Einschränkungen für die Altersteilzeit vor, die künftig auf maximal drei Jahre beschränkt wird. Zudem müssen Arbeitnehmer, um Zugang zu dieser Regelung zu erhalten, künftig mindestens 17 Beschäftigungsjahre in den letzten 25 Jahren nachweisen. Der staatliche Lohnausgleich für Altersteilzeit wird von 90 % auf 80 % reduziert, was ebenfalls in den Jahren 2026 bis 2028 wirksam wird.

Einführung der Teilpension und ihre Auswirkungen

Die Einführung der Teilpension soll voraussichtlich Einsparungen von 197,9 Millionen Euro im Jahr 2026 und 404,5 Millionen Euro im Jahr 2027 erzielen. Kritiker, darunter die FPÖ, befürchten jedoch, dass dies das Pensionssystem weiter belasten könnte und bemängeln das Fehlen einer Wiedereinführung der sogenannten „Hacklerregelung“. Auch die SPÖ sieht eine Umsetzung dieser Regelung ohne Gegenfinanzierung als problematisch an. Zudem haben die Grünen ein Bonus-Malus-System zur Förderung älterer Arbeitnehmer vorgeschlagen, jedoch ohne Erfolg stellt die Kleine Zeitung fest.

Die Reaktionen auf die geplante Teilpension sind gemischt. Der Seniorenrat fordert einen Rechtsanspruch auf Teilpension, während die Industriellenvereinigung argumentiert, dass die dargestellten Altersübergänge und Statistiken nicht realistisch seien. Ein Kritikpunkt betrifft den Nachhaltigkeitsmechanismus, der als zu ungenau und nicht verbindlich wahrgenommen wird. Der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst drängt auf Verhandlungen zur Einbeziehung der Teilpension ins Beamtenrecht erläutert vol.at.

Regelungen und Rahmenbedingungen

Die neue Regelung wird auch begleitende Maßnahmen beinhalten, darunter einen automatischen Sparmechanismus ab 2030, der greift, wenn die Pensionsausgaben den Budgetrahmen um mehr als 0,5 % überschreiten. Diese Maßnahmen könnten unter anderem längere Beitragszeiten oder ein höheres Antrittsalter zur Folge haben. Ab dem Jahr 2026 wird auch der Zuverdienst während des Bezuges von Arbeitslosengeld (AMS) abgeschafft, mit wenigen Ausnahmen so die Kleine Zeitung.

Durch die Einführung der Teilpension und die damit verbundenen Regelungen wird der gleitende Ausstieg in der Altersteilzeit nach und nach ersetzt. Arbeitnehmer, die vorhaben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, erhalten durch die Teilpension die Möglichkeit, einen Teil ihrer Pension zu beziehen, während der nicht ausgezahlte Teil weiterhin in ihr Pensionskonto fließt. Die neugefassten Berechnungen für Abfertigungen orientieren sich weiterhin an einer Vollzeitstelle, um die Übergangsphase zu erleichtern.

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OrtÖsterreich
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