Schockurteil: Bewährungsstrafe für brutale Genitalverstümmelung in Leutkirch!

Ein 26-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Genitalverstümmelung und Drogenhandel. Gericht erkennt psychische Bedingungen der Frau an.
Ein 26-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Genitalverstümmelung und Drogenhandel. Gericht erkennt psychische Bedingungen der Frau an.

Leutkirch im Allgäu, Deutschland - Ein 26-jähriger Mann wurde kürzlich vom Landgericht Ravensburg wegen der Verstümmelung der Schamlippen seiner Partnerin und des bewaffneten Drogenhandels zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die verstümmelnde Tat fand im Herbst 2021 in der Wohnung des Angeklagten in Leutkirch im Allgäu statt. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die dunkle und oft tabuisierte Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung, die nicht nur in anderen Teilen der Welt, sondern auch in Deutschland zu beobachten ist.

Das Gericht stellte fest, dass die Initiative zur Beschneidung von der Frau selbst ausging. Diese litt jedoch unter einer psychischen Erkrankung, die sie daran hinderte, die Tragweite ihres Wunsches zu begreifen. Die Frau hatte sich aufgrund vergangener Missbräuche „unrein“ gefühlt und bat ihren Partner um die Verstümmelung. In einer rituellen Zeremonie, die im Rahmen einer dubiosen Bindung zwischen den beiden stattfand, wurde die Frau angeblich nackt ans Bett gefesselt und betäubt. Teile ihrer Klitoris und Schamlippen wurden mit Rasierklingen abgeschnitten, was zu anhaltenden Schmerzen im Genitalbereich führte.

Folgen und rechtliche Entscheidungen

Das Gericht erkannte die schwere der Tat und sprach der Frau ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zu. Zudem muss der Angeklagte, zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe, 2.000 Euro an die Organisation Terre des Femmes zahlen, die sich für den Schutz von Frauen und gegen Genitalverstümmelungen einsetzt. Er hat bereits mehrere Therapien durchlaufen und zeigt Engagement in der Suchthilfe, was das Gericht positiv berücksichtigte.

Die Verstümmelung selbst wurde unter dem Deckmantel einer „Ehevereinbarung“ durchgeführt, in der die Frau dem Mann zum Gehorsam verpflichtet wurde, mit Androhung schwerwiegender Konsequenzen bei einem vermeintlichen Ehebruch. Eine solch drastische Maßnahme verdeutlicht die im Hintergrund wirkenden Strukturen und die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes von Frauen und Mädchen vor solcher Gewalt.

Der gesellschaftliche Kontext

Die Vorfälle werfen auch ein Licht auf ein weit verbreitetes, aber oft verschwiegenes Problem in Deutschland: die weibliche Genitalverstümmelung. Laut Frauenrechte.de sind Schätzungen zur Prävalenz in Deutschland häufig ungenau. Dunkelfeldstudien sind notwendig, um ein klareres Bild zu erhalten. Trotz der Abneigung der Gesellschaft, offen über dieses Thema zu sprechen, ist es unerlässlich, dass politische und gesellschaftliche Maßnahmen ergriffen werden, um betroffene Frauen und Mädchen zu schützen.

Ein Beispiel gibt es beispielsweise, dass bei 1000 Frauen und Mädchen aus einem bestimmten Herkunftsland in Deutschland eine Betroffenenquote von 45 % angenommen wird, was die Anzahl potenziell gefährdeter Frauen deutlich erhöht. Der Schutz von Mädchen und die Unterstützung für Frauen müssen auch durch Aufklärung und Sensibilisierung in der Gesellschaft gefördert werden.

Der Prozess in Ravensburg wurde größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, was die Sensibilität des Themas unterstreicht und zeigt, wie wichtig es ist, solche Themen transparent zu diskutieren und aufzuklären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete.

Details
Vorfall Genitalverstümmelung, Drogenhandels
Ursache psychische Erkrankung, dellen von Missbräuchen
Ort Leutkirch im Allgäu, Deutschland
Verletzte 1
Schaden in € 10.000
Quellen