Revolution im Asylrecht: EU vereinfacht Verfahren für sichere Drittstaaten!

Brüssel, Belgien - Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für effizientere Asylverfahren vorgelegt, der die Vorschriften zur Behandlung von Asylanträgen stark ändern könnte. Laut Krone soll die Durchreise durch sichere Drittstaaten künftig ausreichen, um das Konzept des sicheren Drittstaats anzuwenden. Dies bedeutet, dass Asylanträge als unzulässig betrachtet werden können, wenn die Antragsteller in einem Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten, und nicht mehr zwingend eine Verbindung zu diesem Land nachgewiesen werden muss. Die Neuerung zielt darauf ab, die Verfahren zu beschleunigen, da Anträge aus den betroffenen Ländern in der Regel geringe Erfolgschancen haben.
EU-Staaten haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie dieses Kriterium der Verbindung anwenden möchten. Unbegleitete Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betont, dass der Vorschlag im Einklang mit den Werten und Grundrechten der EU steht. Die Liste der sicheren Drittstaaten, die Mitte April in Brüssel vorgestellt wurde, umfasst Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Hintergrund des Vorschlags
Zusätzlich zu den Änderungen in der Anwendung des Konzepts sichert Exxpress zu, dass alle Vereinbarungen mit Drittstaaten der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeldet werden müssen, um Transparenz zu gewährleisten. Fortan sollen Rechtsmittel gegen Unzulässigkeitsentscheidungen keine automatische aufschiebende Wirkung mehr haben. Dies soll verhindern, dass es zu Verzögerungen und Missbrauch kommt.
Die aktuellen Entwicklungen fallen im Rahmen des umfassenden EU-Asyl- und Migrationspakts, der bis Juni 2026 umgesetzt werden muss und zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Vorschriften beinhaltet. Die Mitgliedstaaten sind zudem angehalten, ihre nationalen Listen sicherer Drittstaaten weiterhin zu führen.
Ziele der Asylpolitik
Laut Europäischem Parlament verfolgt die EU eine Asylpolitik, die internationalen Schutz für Drittstaatsangehörige sicherstellen soll. Ziel ist die Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das mit dem Genfer Abkommen von 1951 in Einklang stehen muss. Die Reformen, die aus dem neuen Migrations- und Asylpaket hervorgehen, sind Teil eines langfristigen Plans, um irreguläre Migration einzudämmen und die Lasten der Mitgliedstaaten gerechter zu verteilen.
Zusammengefasst könnte dieser Vorschlag der EU-Kommission die Asylverfahren erheblich verändern. Die Möglichkeit für Staaten, Anträge abzuweisen, wenn ein sicherer Drittstaat durchreist wurde, könnte dazu führen, dass weniger Menschen in den EU-Staaten Asyl beantragen. Die umfassenden Reformen des Asylsystems stehen im Fokus und werden voraussichtlich viele Herausforderungen mit sich bringen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Brüssel, Belgien |
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