Reparaturbonus gestrichen: Was bedeutet das für die Region?

Am 26. Mai 2025 wurde der Reparaturbonus vorübergehend ausgesetzt. Anträge werden nicht mehr entgegengenommen.
Am 26. Mai 2025 wurde der Reparaturbonus vorübergehend ausgesetzt. Anträge werden nicht mehr entgegengenommen.

Österreich - Am 26. Mai 2025 wurde der Reparaturbonus in Österreich vorübergehend ausgesetzt, da die Mittel ausgeschöpft sind. Anträge für neue Förderbons werden nicht mehr entgegengenommen, jedoch können bereits erhaltene Bons innerhalb von drei Wochen bei teilnehmenden Betrieben eingelöst werden. Dies gab Bundesminister Norbert Totschnig bekannt, der die Bedeutung von Reparaturen für die Kreislaufwirtschaft hervorhebt und sich in den laufenden Budgetverhandlungen für die Fortführung des Reparaturbonus einsetzt. Seit der Einführung des Programms im Jahr 2022 wurden insgesamt 130 Millionen Euro in diese Förderinitiative investiert, die aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“ sowie aus zusätzlichen Bundesmitteln stammen. Etwa 1,7 Millionen Förderbons wurden mittlerweile eingelöst, wobei rund 6.000 Partnerbetriebe hauptsächlich Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen repariert haben.

Im Detail berichten die Zahlen von der großen Resonanz des Programms und dessen positiven Aspekten. Der Reparaturbonus wurde unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz eingeführt. Die Initiative fördert nicht nur die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, sondern auch von Fahrrädern, was für viele Österreicher von Bedeutung ist und eine positive Auswirkung auf die Umwelt hat.

Nachhaltigkeit durch Reparatur

Der Reparaturbonus fördert die Erhaltung liebgewonnener Gegenstände und stärkt das handwerkliche Know-how in der Region. Ein entscheidender Vorteil besteht darin, dass die Reparatur von E-Geräten den Verbrauch natürlicher Ressourcen reduziert und somit zur Verringerung von Elektroschrott beiträgt. Diese Ansätze sind nicht nur lokal von Bedeutung, sondern stehen im Einklang mit globalen Bestrebungen zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Beispielweise hat das EU-Recht auf Reparatur, das im April 2024 in Kraft tritt, erhebliche Auswirkungen auf die Branche und verpflichtet Hersteller, erschwingliche Reparaturmöglichkeiten anzubieten und Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang verfügbar zu halten. Dadurch sollen Elektronikprodukte länger haltbar und weniger anfällig für vorzeitigen Verschleiß werden.

Entsprechend den Informationen von oesterreich.gv.at, beträgt die Förderhöhe des Reparaturbonus bis zu 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparaturen. Die Antragstellung erfolgt online, und der Bon kann sowohl digital als auch ausgedruckt bei Partnerbetrieben eingelöst werden. Bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags können zusätzlich bis zu 30 Euro gefördert werden.

Globale Entwicklungen und Effekte

Die weitreichenden Vorteile der Reparatur sind nicht nur auf Österreich beschränkt. Im Kontext globaler Nachhaltigkeitsbemühungen unterstreicht das EU-Recht auf Reparatur die Notwendigkeit, Elektroschrott zu reduzieren und die Produktlebensdauer zu verlängern. Weltweit wurden 2022 schätzungsweise 62 Millionen Tonnen Elektroschrott erzeugt, von denen nur 22,3% ordnungsgemäß recycelt wurden. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Reparaturfähigkeit und Recyclingeffizienz. In diesem Sinne sind Initiativen in Ländern wie den USA, Kanada und Australien von wachsender Wichtigkeit, da sie den Verbrauchern mehr Kontrolle über Reparaturen ermöglichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die politische Unterstützung für Programme wie den Reparaturbonus und die Einführung von gesetzlichen Regelungen in der EU den Übergang zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft fördern. Der Reparaturbonus ist ein erster, aber entscheidender Schritt in diese Richtung, der idealerweise auch in Zukunft fortgesetzt und optimiert werden sollte.

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Vorfall Sonstiges
Ort Österreich
Quellen