Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/kein-geld-mehr-dieser-bonus-ist-ab-sofort-gestrichen/):
- Der Reparaturbonus wurde am 26. Mai 2025 ausgesetzt, da die Mittel erschöpft sind.
- Anträge für neue Förderbons werden nicht mehr entgegengenommen.
- Bereits erhaltene Bons können innerhalb einer Frist von drei Wochen bei teilnehmenden Betrieben eingelöst werden.
- Bundesminister Norbert Totschnig bezeichnet die Aussetzung als vorübergehend und betont die Bedeutung von Reparaturen für die Kreislaufwirtschaft.
- Totschnig setzt sich in Budgetverhandlungen für die Fortführung des Reparaturbonus ein.
- Das Programm wird evaluiert, um die Mittel künftig gezielter und effizienter einzusetzen.
- Seit dem Start im Jahr 2022 wurden insgesamt 130 Millionen Euro in die Förderinitiative investiert.
- Die Finanzierung stammt aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“ und zusätzlichen Bundesmitteln.
- Etwa 1,7 Millionen Förderbons wurden bislang eingelöst.
- Rund 6.000 Partnerbetriebe haben vorwiegend Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen repariert.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist noch für dieses Jahr geplant.
Source 2 (http://oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- **Thema**: Vorteile der Reparatur von E-Geräten und Fahrrädern
- **Nachhaltigkeit**: Reparatur reduziert Verbrauch natürlicher Ressourcen, schont Rohstoff- und Energieressourcen, verringert Elektroschrott
- **Vorteile der Reparatur**:
- Erhalt liebgewonnener Gegenstände
- Stärkung von Reparatur-Know-how und handwerklicher Tradition
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region
- **Reparaturbonus-Förderungsaktion**:
- Gefördert vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK)
- Finanzierungsvolumen: 130 Millionen Euro bis 2026 aus EU-Fonds, zusätzlich 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln
- Antragsberechtigte: Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- Antragsstart: April 2022 für E-Geräte, September 2024 auch für Fahrräder
- **Förderfähige Geräte**:
- Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Smartphones)
- Fahrräder
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von E-Geräten
- **Ausschlüsse**:
- Geräte müssen im Eigentum des Antragstellers sein
- Keine Ansprüche auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherungen)
- Keine Reparaturen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen
- **Fristen**:
- Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden
- Gültigkeitsdauer auf dem Bon angegeben
- **Antragstellung**:
- Online-Antrag auf "reparaturbonus.at"
- **Einlösung**:
- Bon kann bei teilnehmenden Partnerbetrieben digital oder ausgedruckt eingelöst werden
- Überprüfung der Gültigkeit durch QR-Code oder Bon-Nummer
- **Förderhöhe**:
- 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparatur und 30 Euro für Kostenvoranschlag
- Beispiel: Bei 300 Euro Reparaturkosten beträgt die Förderung 150 Euro
- Bei Kostenvoranschlag von 30 Euro und anschließender Reparatur maximal 170 Euro
- **Zahlungsabwicklung**:
- Rechnungsbetrag ist beim Partnerbetrieb zu begleichen
- Förderung wird direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen
- **Zusätzliche Informationen**:
- Informationen für Betriebe auf USP.gv.at
- Letzte Aktualisierung: 17. September 2024
Source 3 (https://greeninitiative.eco/de/2025/02/25/Das-EU-Recht-auf-Reparatur-und-seine-Auswirkungen-auf-die-globale-Nachhaltigkeit-und-die-Kreislaufwirtschaft/):
- Die EU hat ein Recht auf Reparaturgesetz eingeführt, das Hersteller verpflichtet, erschwingliche und zugängliche Reparaturoptionen für Unterhaltungselektronik anzubieten.
- Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von Elektroschrott, die Verlängerung der Produktlebensdauer und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft.
- Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Recyclingrichtlinien, globale Nachhaltigkeitsbemühungen und Geschäftsstrategien.
- Geplante Obsoleszenz und Hindernisse im Produktdesign erschweren Reparaturen und erhöhen Elektroschrott.
- 2022 wurden weltweit 62 Millionen Tonnen Elektroschrott erzeugt, nur 22,3 % davon wurden ordnungsgemäß recycelt.
- Das EU-Recht auf Reparatur tritt im April 2024 in Kraft und umfasst folgende Bestimmungen:
- Hersteller müssen Reparaturen auch nach Garantieablauf anbieten.
- Ersatzteile müssen bis zu 10 Jahre verfügbar sein.
- Verbraucher müssen über Reparaturmöglichkeiten informiert werden.
- Reparaturhandbücher und Diagnosetools müssen öffentlich zugänglich sein.
- Das Gesetz betrifft insbesondere Hersteller von Smartphones, Tablets, Laptops und Haushaltsgeräten.
- Reparatur und Recycling sollen zusammenarbeiten, um eine klimapositive Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
- In den USA gibt es ähnliche Initiativen in New York und Kalifornien, die den Verbrauchern mehr Kontrolle über Reparaturen geben.
- Kanada und Australien arbeiten ebenfalls an Gesetzen zur Reparierbarkeit und erweiterten Herstellerverantwortung.
- In Lateinamerika und Entwicklungsländern spielen lokale Reparaturindustrien eine wichtige Rolle bei der Abfallreduzierung.
- Der globale Trend geht in Richtung einer Kreislaufwirtschaft, die Reparatur und Materialrückgewinnung unterstützt.
- Unternehmen können sich an die neuen Gesetze anpassen, indem sie Reparaturservices entwickeln, modulare Produkte gestalten und zirkuläre Geschäftsmodelle umsetzen.