Reparaturbonus Ausgesetzt: So sichern Sie sich noch 100 Euro!

Wien, Österreich - Der österreichische Reparaturbonus wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nachdem die Nachfrage die verfügbaren Mittel erschöpft hat. Ab sofort können keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Die Förderung, die ursprünglich Zuschüsse von bis zu 200 Euro für die Instandsetzung von Elektrogeräten und Fahrrädern bot, hatte sich seit ihrer Einführung im April 2022 als äußerst beliebt erwiesen. Rund 1,7 Millionen Reparaturbons wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt genutzt, berichtet Kosmo.
Besonders häufig in Anspruch genommen wurden Zuschüsse für die Reparatur von Smartphones, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen. Mit der Erweiterung des Programms auf Fahrradreparaturen im September 2024 stieg die Nachfrage weiter an. Diese hohen Zahlen führten jedoch dazu, dass viele Werkstätten überlastet waren und längere Wartezeiten für Kunden berichteten.
Gültigkeit und weitere Fördermöglichkeiten
Obwohl der Reparaturbonus ausgesetzt wurde, sind bereits ausgestellte Gutscheine noch drei Wochen gültig, so dass sie in dieser Zeit bei den teilnehmenden Betrieben eingelöst werden können. Für die Wiener BürgerInnen gibt es jedoch eine positive Nachricht: Der regionale Wiener Reparaturbonus steht weiterhin zur Verfügung. Dieser gewährt Zuschüsse von bis zu 100 Euro und kann seit April 2025 erneut beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Wien.
Laut oesterreich.gv.at ist die Wiederaufnahme des Förderprogramms für dieses Jahr geplant, jedoch steht ein konkreter Zeitpunkt für den Neustart noch aus. Diese Förderung wird durch den Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ unterstützt, wobei bis 2026 insgesamt 130 Millionen Euro bereitgestellt werden, ergänzt durch 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
Details zur Förderung
Der Reparaturbonus deckt eine Vielzahl von Geräten ab: Elektrowerkzeuge, elektronische Geräte mit Netzkabel, Akku oder Solarmodulen, sowie Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten. Wichtig zu beachten ist, dass die Geräte im Eigentum der antragstellenden Person sein müssen; geliehene oder gemietete Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Prämie beträgt 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge.
Der Reparaturbonus muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Für jedes Elektro- oder Elektronikgerät sowie für Fahrräder kann jeweils ein Bon beantragt werden. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Bons pro Person oder Haushalt, was zusätzliche Anreize zur Nutzung des Programms schafft.
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Ort | Wien, Österreich |
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