Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/wo-ihr-trotz-reparaturbonus-stopp-noch-100-euro-bekommt/):
- Der österreichische Reparaturbonus wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
- Die Förderung bot Zuschüsse von bis zu 200 Euro für die Instandsetzung von Elektrogeräten und Fahrrädern.
- Die Aussetzung erfolgt aufgrund der überwältigenden Nachfrage und des erschöpften Fördervolumens.
- Neue Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen.
- Bereits ausgestellte Gutscheine sind noch für drei Wochen gültig und können bei teilnehmenden Betrieben eingelöst werden.
- Die Initiative wurde 2022 gestartet und verzeichnete rund 1,7 Millionen genutzte Förderbons.
- Besonders häufig wurden Zuschüsse für Reparaturen von Smartphones, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen in Anspruch genommen.
- Die Erweiterung des Programms auf Fahrradreparaturen im September 2024 führte zu einem Anstieg der Nachfrage.
- Zahlreiche Werkstätten berichteten von erhöhten Kundenzahlen und längeren Wartezeiten.
- Die Aussetzung des Programms soll vorübergehend sein.
- Die Regierung plant, die Fördermaßnahme noch in diesem Jahr mit angepassten Kriterien und neuen finanziellen Mitteln fortzuführen.
- Ein konkreter Zeitpunkt für den Neustart steht noch nicht fest.
- In Wien besteht weiterhin die Möglichkeit, den regionalen Wiener Reparaturbonus zu nutzen.
- Der Wiener Reparaturbonus gewährt Zuschüsse von bis zu 100 Euro und kann seit April 2025 erneut beantragt werden.
- Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Wien.
Source 2 (http://oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- Der Reparaturbonus ist derzeit ausgesetzt; keine neuen Reparaturbons können erstellt werden.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist für dieses Jahr geplant.
- Der Reparaturbonus fördert die Reparatur, den Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Fahrrädern.
- Finanzierung erfolgt durch den Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst 130 Millionen Euro bis 2026 sowie 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
- Privatpersonen in Österreich können seit April 2022 einen Reparaturbon beantragen.
- Ab September 2024 kann der Reparaturbon auch für Fahrräder genutzt werden.
- Geförderte Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Smartphones).
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten sind ebenfalls förderfähig.
- Die E-Geräte oder Fahrräder müssen im Eigentum der antragstellenden Person sein.
- Ausgeschlossen sind Reparaturen mit Anspruch auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherungen) und solche im Rahmen von Garantieansprüchen.
- Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Pro Elektro-/Elektronikgerät oder Fahrrad kann ein Bon beantragt werden.
- Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge.
- Die Förderung wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
- Informationen für Betriebe sind auf USP.gv.at verfügbar.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 26. Mai 2025.
Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- Der Reparaturbonus ist derzeit ausgesetzt; keine neuen Reparaturbons können erstellt werden.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist für dieses Jahr geplant.
- Der Reparaturbonus fördert die Reparatur, den Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Fahrrädern.
- Finanzierung erfolgt durch den EU-Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst 130 Millionen Euro bis 2026 sowie 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln.
- Privatpersonen in Österreich können seit April 2022 einen Reparaturbon beantragen.
- Ab September 2024 kann der Reparaturbon auch für Fahrräder genutzt werden.
- Geförderte Geräte sind Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschine, Waschmaschine, Smartphone).
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten sind ebenfalls förderfähig.
- Die Geräte müssen im Eigentum der antragstellenden Person sein; geliehene oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen.
- Reparaturdienstleistungen mit Anspruch auf Ersatz von Dritten sind nicht förderfähig.
- Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden; keine Einschränkung auf die Anzahl der Bons pro Person oder Haushalt.
- Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 200 Euro für Reparaturen und 30 Euro für Kostenvoranschläge.
- Die Förderung wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
- Informationen für Betriebe sind auf USP.gv.at verfügbar.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 26. Mai 2025.