Reform der Volksanwaltschaft: Zivilgesellschaft fordert mehr Transparenz!

Wels-Land, Österreich - In Österreich wurden heute drei neue Volksanwältinnen und -anwälte gewählt. Die Volksanwaltschaft spielt eine essenzielle Rolle im Schutz der Menschenrechte und soll unabhängig und transparent agieren. Gemäß den Informationen von Kleine Zeitung nominieren die drei mandatsstärksten Parteien die Kandidaten, die dann für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden. Dieser Prozess steht jedoch zunehmend in der Kritik.
Während der Nationalrat die neuen Volksanwälte wählte, war die Forderung nach Reformen des Ernennungsverfahrens laut. Vertreter*innen der Zivilgesellschaft haben am 20. November eine Reform angeregt, die ein transparentes und inklusives Auswahlverfahren vorsehen soll, um die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken. Diese Anregungen wurden von Amnesty International Österreich sowie weiteren Organisationen unterstützt.
Forderungen nach Reformen
Die geforderten Änderungen umfassen mehrere zentrale Punkte. So soll die Position öffentlich ausgeschrieben werden, um qualifizierte Kandidat*innen zu erreichen. Zudem wird angestrebt, dass Kandidat*innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sowie unterschiedlichen Bildungs- und Berufshintergründen berücksichtigt werden. Ein offenes Auswahlverfahren ist notwendig, um die Prinzipien der Objektivität und gesellschaftlichen Beteiligung sicherzustellen. Diese Reformen stehen im Einklang mit internationalen Standards, wie den Pariser Prinzipien, die Transparenz und Unabhängigkeit in solchen Verfahren verlangen.
Die aktuelle Bestellung der Volksanwälte erfolgt durch Vorschläge der großen Parteien, was das Vertrauen in die Menschenrechtsinstitution schwächen kann. Dies wurde auch von OTS aufgegriffen, die auf die Mängel in Bezug auf Transparenz und Beteiligung hinweisen. Trotz der Anerkennung des Reformbedarfs durch die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung im Jahr 2021 wurden bisher keine strukturellen Änderungen umgesetzt.
Lob und Kritik an den neuen Volksanwältinnen und -anwälten
Trotz der Kontroversen um das Bestellverfahren wurde die Eignung der neu gewählten Volksanwälte gelobt. Norbert Nemeth von der FPÖ bezeichnete die Volksanwältin Luisser als „großartig geeignet“ und verwies auf ihre wertvollen Erfahrungen, insbesondere in Niederösterreich. Ihre Vorgängerin, Elisabeth Schwetz, kehrt indes in ihren Beruf als Bezirkshauptfrau zurück.
Die amtierende Volksanwältin Schwarz wird als „beharrliche Kämpferin“ beschrieben, die sich für Gleichberechtigung stark macht. Gleichzeitig äußert Agnes Sirkka Prammer von den Grünen Bedenken hinsichtlich des Verzichts auf ein Hearing im parlamentarischen Auswahlprozess und betont die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung, um Transparenz und Qualität zu gewährleisten. Auch Douglas Hoyos von den NEOS fordert eine stärkere Transparenz im Bestellprozess, die bisher aus Zeit- und Budgetgründen vernachlässigt wurde.
Die Debatte um die Reform des Bestellverfahrens bleibt also vorerst ungelöst. Eine Gesetzesänderung ist jedoch bereits in der Planung, und es bleibt abzuwarten, ob die neuen Volksanwälte in der Lage sein werden, sowohl den Herausforderungen in ihren Ämtern gerecht zu werden als auch aktiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für ihre Institution zu arbeiten.
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Ort | Wels-Land, Österreich |
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