Pflegekräfte endlich als Schwerarbeiter anerkannt – Ein Sieg für die Wertschätzung!

Österreich - Die Bundesregierung hat beschlossen, Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufzunehmen. Dieses bedeutende Signal wird von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter:innen im ÖGB (FCG) begrüßt. Laut OTS ist die offizielle Anerkennung der Pflegeberufe als Schwerarbeit ein wichtiger Schritt, um die hohe phyische und psychische Belastung, der diese Fachkräfte ausgesetzt sind, zu würdigen.

Romana Deckenbacher, die Bundesvorsitzende der FCG, hebt hervor, dass die Arbeit von Pflegekräften oft herausfordernd und belastend ist. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Anerkennung, sondern auch ein Aufruf an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Dabei wird besonders auf die Notwendigkeit von besseren Arbeitszeitregelungen, Dienstplänen und mehr Personal hingewiesen.

Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen

Die Bundesregierung signalisiert zudem, dass sie Verbesserungen aktiv angehen will, um den Pflegeberuf für zukünftige Generationen attraktiver zu gestalten. Die FCG plant, den Prozess konstruktiv zu begleiten und sich für eine zügige Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen einzusetzen.

Ein Blick auf die aktuellen Arbeitsbedingungen zeigt, dass Angehörige der Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsberufe häufig unter unregelmäßigen Diensten, belastender Nachtarbeit und der Betreuung von Personen in psychischen Krisen leiden. Dies wird von der Arbeiterkammer NÖ betont. Die Arbeit in diesen Berufen erfordert nicht nur erhebliche körperliche Anstrengungen, sondern auch eine große seelische Belastung.

Obwohl viele Tätigkeiten im Pflegebereich mehrere der Kriterien der Schwerarbeitsverordnung erfüllen, werden sie oft nicht als Schwerarbeit anerkannt. Dies liegt an bestehenden Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes und der entsprechenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Vor allem wird der Energieverbrauch bei der Anerkennung von Schwerarbeitsmonaten problematisch, da die Anforderungen oft nicht erfüllt werden, insbesondere bei Schicht- und Nachtarbeit.

Neue Regelungen im Pflegebereich

Parallel zu diesen Entwicklungen gelten im Pflegebereich ab dem 1. Mai 2022 neue Bruttostundensätze für verschiedene Pflegegruppen. Diese Regelung, die bis zum 31. Januar 2024 Gültigkeit hat, sieht unter anderem folgende Bruttostundensätze vor:

Pflegegruppe 01.05.2022 01.09.2022 01.05.2023 01.12.2023
Pflegehilfskräfte 12,55 € 13,70 € (+9,16 %) 13,90 € (+1,46 %) 14,15 € (+1,80 %)
Qualifizierte Pflegehilfskräfte 13,20 € 14,60 € (+10,61 %) 14,90 € (+2,05 %) 15,25 € (+2,35 %)
Pflegefachkräfte 15,40 € 17,10 € (+11,04 %) 17,65 € (+3,22 %) 18,25 € (+3,40 %)

Zudem wurde der gesetzliche Mindesturlaub für betroffene Arbeitnehmer erhöht. Im Jahr 2022 um 7 Tage und 2023 sowie 2024 jeweils um 9 Tage. Dennoch besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, wenn bereits anderer bezahlter Erholungsurlaub zusteht. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Bedingungen im Pflegebereich zu verbessern und die Belastungen der Mitarbeiter valid zu reflektieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anerkennung von Pflegekräften als Schwerarbeiter ein wichtiger Schritt ist, um den Pflegeberuf zu entlasten und attraktiver zu gestalten. Die Herausforderungen sind jedoch weiterhin groß, und es bedarf anhaltender Anstrengungen, um echte Verbesserungen zu erreichen.

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Ort Österreich
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