Petition Finger weg vom Trinkgeld : Gastronomen wehren sich gegen Steuern!

Vorarlberg, Österreich - In Österreich regt sich Widerstand in der Gastronomie gegen die geplanten Veränderungen bei der Besteuerung von Trinkgeldern. Zahlreiche Gastronomen unterstützen eine Petition mit dem Titel „Finger weg vom Trinkgeld“. Diese Petition, die über soziale Medien verbreitet wird, fordert, dass Trinkgelder steuer- und abgabenfrei bleiben, egal ob sie bar oder per Karte gezahlt werden. Schon über 3.700 Menschen haben ihre Unterschrift geleistet, um diesen Aufruf zu unterstützen.

Stefan Köb, stellvertretender Fachgruppen-Sprecher der Gastronomie in Vorarlberg, ist einer der prominenten Befürworter der Petition. Er kritisiert die Pläne des Staates, an Trinkgeldern mitverdienen zu wollen und bringt damit seine Bedenken ins Spiel, dass dies die traditionelle Gastfreundschaft in Österreich negativ beeinflussen könnte.

Forderungen und Bedenken

Kreb erwähnt, dass Trinkgeld als Ausdruck von Wertschätzung für besondere Leistungen der Mitarbeiter angesehen wird. Trotz steigender Löhne bleibt Trinkgeld ein wichtiges zusätzliches Einkommen für die Angestellten. Die Initiative zur Petition geht auf jüngste Kontrollen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zurück, die Nachzahlungen für Trinkgelder bei Überschreitung des „ortsüblichen Maßes“ ankündigen. Unternehmer in der Gastronomie zahlen bereits eine Trinkgeldpauschale an die Sozialversicherung, was die Situation zusätzlich kompliziert macht.

Ein zentrales Anliegen der Petition ist die Forderung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für Tronc-Systeme, welche die Verteilung von Trinkgeldern unter den Mitarbeitern regeln. Köb hält die aktuellen Vorschläge für unzumutbar und warnt davor, dass höhere Steuern auf Trinkgelder zu Preiserhöhungen in der Gastronomie führen könnten. Unterstützung erhält er vom Verband der Köche Österreichs, der ebenfalls feststellt, dass Trinkgeld Dank und Wertschätzung sein sollte, ohne zusätzlich besteuert zu werden.

Steuerliche Behandlung von Trinkgeldern

Zur aktuellen Debatte gehört auch die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern. Laut Informationen von LBG sind Trinkgelder unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. So muss das Trinkgeld ortsüblich, freiwillig und zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Bei Erfüllung dieser Kriterien sind Trinkgelder von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer befreit.

Allerdings gibt es auch klare Regeln: Trinkgelder, die dem Unternehmer direkt zugewendet werden, gelten als steuerpflichtige Einnahmen und müssen in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage einfließen. Wenn Trinkgelder über Kreditkarten abgewickelt werden und zukünftige Regelungen diese nicht ausreichend klären, könnte dies die rechtliche und steuerliche Lage der Gastronomen zusätzlich verkomplizieren.

Die Diskussion um die Besteuerung von Trinkgeldern ist im Kontext der aktuellen Entwicklungen in der Gastronomie besonders relevant. Unternehmer und Mitarbeiter eint der Wunsch nach mehr Klarheit und Fairness im Umgang mit Trinkgeldern. Die Petition und die dazugehörigen Forderungen stellen von nun an ein zentrales Thema für Gastronomen in Österreich dar.

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Ort Vorarlberg, Österreich
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