Papstwahl ohne Österreicher: Wer führt das Konklave an?

Vatikanstadt, Italien - Am 21. April 2025 ist Papst Franziskus verstorben, was den Beginn einer wichtigen Phase für die römisch-katholische Kirche markiert. Nun steht die Wahl eines neuen Oberhaupts an, die von den wahlberechtigten Kardinälen im Konklave durchgeführt wird. Der Zeitraum für dieses Konklave wird voraussichtlich zwischen dem 6. und 11. Mai 2025 liegen, wobei die Wahl innerhalb von 20 Tagen nach dem Tod des Papstes beginnen muss, frühestens jedoch am 15. Tag, so berichten verschiedene Quellen über die notwendigen Abläufe.

Die allererste Aufgabe des Kardinalskollegiums besteht darin, sich während der Sedisvakanz zu treffen, um die organisatorischen Details für das Konklave zu klären. Während dieser Zeit kann jedoch keine grundlegende Veränderung in der Führung der Kirche stattfinden. Der Dekan des Kardinalskollegiums wird die Kardinäle über die Sedisvakanz informieren und sie zum Konklave einbestellen. Die Wahlberechtigung für die Kardinäle ist dabei von ihrem Alter abhängig: Laut den Statuten dürfen nur diejenigen im Konklave wählen, die am 20. April 2025 noch nicht 80 Jahre alt waren.

Österreichs Rolle im Konklave

Ein auffälliges Detail ist die Tatsache, dass es keinen wahlberechtigten Kardinal aus Österreich im Konklave gibt. Kardinal Christoph Schönborn, bislang ein einflussreicher Vertreter der Kirche, hat im Januar 2023 sein 80. Lebensjahr vollendet und ist somit nicht mehr wahlberechtigt. Ebenfalls wird er keine Stimme abgeben können, wenn die Wahl erklingt. Trotz seiner Altersgrenze wird Schönborn jedoch an den Vorbereitungen für das Konklave teilnehmen und kann als passiv wahlberechtigt theoretisch selbst gewählt werden.

Sedisvakanz und ihre Bedeutung

Die Sedisvakanz, der Zeitraum, in dem die römisch-katholische Kirche ohne Papst ist, dauert an, bis ein neuer Oberhaupt gewählt wurde. Während dieser Zeit kümmert sich die Apostolische Kammer um die laufenden Geschäfte und Belange des apostolischen Stuhls. Laut den Bestimmungen, die zuletzt von Papst Johannes Paul II. und erweitert von Papst Franziskus festgelegt wurden, dürfen während der Sedisvakanz keine wesentlichen Änderungen in der Kirchenführung vorgenommen werden.

Die Bedürfnisse und Herausforderungen der römisch-katholischen Kirche werden in dieser Übergangsphase besonders deutlich. Das Kardinalskollegium, bestehend aus den wahlberechtigten Kardinälen, tritt täglich zu „Generalkongregationen“ zusammen, um die Formalitäten zur Beisetzung des Papstes und die Einberufung des Konklaves zu besprechen. Historisch gesehen ist die letzte Sedisvakanz, die im Jahr 2013 stattfand, ein Beispiel für die bisherige Handhabung solcher Übergangsperioden.

In der kommenden Zeit wird die römisch-katholische Kirche vor entscheidenden Weichenstellungen stehen, die von den Wahlberechtigten im Konklave getroffen werden müssen. Der anstehenden Wahl kommt eine immense Bedeutung zu, sowohl für die Kirche selbst als auch für die Millionen Gläubigen weltweit, die auf eine klare und inspirierende Führung hoffen.

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Ort Vatikanstadt, Italien
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