Enten-Massaker vor Schulen: Kinder traumatisiert, Täter auf der Flucht!

Drei Enten vor einer Schule in Braunau wurden überfahren. Tierschützer üben scharfe Kritik. Polizei sucht Zeugen.
Drei Enten vor einer Schule in Braunau wurden überfahren. Tierschützer üben scharfe Kritik. Polizei sucht Zeugen. (Symbolbild/DNAT)

Braunau, Österreich - Am Donnerstagmorgen wurden vor der Polytechnischen Schule in Braunau drei tote Enten entdeckt. Diese lagen verstreut auf der Straße – eine sogar auf der Gegenfahrbahn – was die Anwohner und die Schüler in Aufregung versetzte. Laut dem Bericht von oe24 wird vermutet, dass es sich nicht um einen einfachen Unfall handelt, da die Enten in einem Abstand von mehreren Metern zueinander gefunden wurden. Johanna Stadler, die Chefin von Pfotenhilfe, äußerte sich fassungslos über diesen Vorfall und betonte, dass in der Gegend erhöhte Vorsicht geboten sei.

Die entsetzten Kinder, die regelmäßig mit den Enten im Schulgarten in Berührung kamen, konnten den Anblick nicht vermeiden. Die Enten waren vor der Schule bekannt und brüteten dort jedes Jahr. Die Chefin von Pfotenhilfe bezeichnete die Tat als barbarisch und herzlos, da sie direkt auf dem Schulweg der Kinder stattgefunden hat. Sie kritisierte den Umgang mit Tieren scharf und die potenziellen psychischen Auswirkungen auf die Kinder, die den grausamen Anblick erleben mussten.

Rechtliche Konsequenzen und Ermittlungen

Die Tierschutzorganisation hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet, und die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise. Einigen Berichten zufolge könnte der Fahrer, der für den Tod der Enten verantwortlich ist, Fahrerflucht begangen haben, was die Ermittlungen zusätzlich erschwert. Die Polizei ist unter der Telefonnummer 059133 4200-100 erreichbar, um Informationen zu sammeln.

In Österreich drohen bei nachgewiesener Tierquälerei bis zu zwei Jahre Haft. Die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz der Tiere sind im Tierschutzgesetz (TSchG) verankert, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Haltung von Tieren und verbietet Handlungen, die dem Tierwohl schaden können, gemäß den Vorgaben, die auch durch EU-Richtlinien definiert sind. So sind beispielsweise in der 1. Tierhaltungsverordnung Mindestanforderungen für die Haltung von verschiedenen Tieren festgelegt, die sich über die gesamten landwirtschaftlichen Bereiche erstrecken. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Die Tragik dieser Ereignisse wirft ein Licht auf den notwendigen Schutz von Tieren und betont die Bedeutung der Aufklärung für die jüngere Generation. Tierquälerei muss als ernstzunehmendes Verbrechen betrachtet werden, das nicht nur den Tieren selbst, sondern auch der Gemeinschaft erheblichen Schaden zufügen kann.

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Ort Braunau, Österreich
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