Ermittlungen gegen AUA: Wartete die Sicherheitschefin bei Hagelunfall?

Fast zehn Monate nach einem dramatischen Hagelunwetter, bei dem eine Flugmaschine der Austrian Airlines (AUA) stark beschädigt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen ausgeweitet. Der Verdacht besteht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, jedoch unterscheiden sich die Vorwürfe zwischen den Verdächtigen.

Der Airbus A320 der AUA befand sich am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien, als er in eine Gewitterzelle geriet. In dieser kritischen Situation wurde ein Notruf („Mayday“) abgesetzt, wodurch die Maschine schließlich sicher am Flughafen Wien-Schwechat landete. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, jedoch erlitt das Flugzeug erhebliche Beschädigungen.

Ermittlungen und rechtliche Schritte

In den vergangenen drei Wochen wurden die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, in der Verdacht auf Korruption und andere Straftaten geäußert wird. Auf Grundlage dieser Angaben prüfte die Wiener Anklagebehörde den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Die SUB hatte in ihrem Zwischenbericht den Vorfall als „Incident“ und nicht als „Unfall“ klassifiziert. Anwalt List kritisierte die SUB scharf für die Blockade der Veröffentlichung des Voice Recorders und des Datenspeichers. In einem weiteren Schritt gaben die Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen die betroffenen Verfahren ab.

Untersuchungsstand und internationale Gutachten

Internationale Privatgutachten beschreiben den Vorfall als „schweren Störfall“. Die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber sind jedoch noch nicht ausgewertet. Das Oberlandesgericht Wien muss nun entscheiden, ob die Sicherstellung dieser Aufzeichnungen rechtens war. Darüber hinaus prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein endgültiges Ende des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des Umfangs der Erhebungen momentan noch nicht absehbar.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig. Sie untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen. Die BFU handelt unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren und verfolgt das Ziel der Unfallprävention. Berichte und Sicherheitsempfehlungen der BFU enthalten keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen, was die Situation noch komplizierter macht.

Die Entwicklungen um die AUA und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen zeigen, wie kritisch die Lage für die involvierten Personen ist und wie wichtig die Aufklärung des Vorfalls für die Luftfahrtsicherheit bleibt.

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