Neue EU-Regeln: So schützen Sie sich vor unseriösen grünen Fonds!
Österreich - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 30. April 2025 eine umfassende Informationskampagne gestartet, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die neuen EU-Regeln zur Verwendung von Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „ESG“ in Fondsnamen aufzuklären. Diese neuen Bestimmungen, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eingeführt wurden, zielen darauf ab, Transparenz zu schaffen und vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen. Die FMA hat die ESMA-Regeln in ihre Aufsichtspraxis übernommen, um sicherzustellen, dass Fonds mit entsprechenden Bezeichnungen strengen Kriterien genügen.
Im Rahmen der neuen Regelungen wird festgelegt, wie viel Kapital eines Fonds tatsächlich in umwelt- oder sozialbewusste Unternehmen investiert werden muss. Fonds, die sich als nachhaltig positionieren, dürfen nicht in bestimmte Bereiche investieren, die im Widerspruch zu diesen Ansprüchen stehen. Dies soll helfen, eine klare Differenzierung zwischen real nachhaltigen und weniger verantwortungsvollen Investments zu gewährleisten.
Wichtige Informationen für Anleger
Die FMA veröffentlichte kürzlich die 50. Ausgabe ihrer Informationsreihe „Reden wir über Geld“, die unter dem Titel „Der Fondsname verpflichtet“ steht. Diese Reihe wurde gestartet, um unterschiedliche Themen, darunter Anlagebetrug und Konsumkredite, zu beleuchten. Neben der Publikation bietet die FMA auch einen neuen Instagram-Kanal sowie einen Podcast an, um Informationen zu nachhaltigem Investieren zu verbreiten. Weitere Details sind auf der FMA-Website verfügbar.
Im Einklang mit den Zielen der EU, die Wirtschaft bis 2050 klimaneutral zu gestalten, spielt die Fondsbranche eine entscheidende Rolle. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) betont, dass die Fondsbranche seit Jahren nachhaltige Projekte unterstützt und dass eine einheitliche Definition für nachhaltige Produkte notwendig ist. Die EU hat bereits mehrere rechtliche Rahmenbedingungen verabschiedet, jedoch bleibt es an den politischen Akteuren, klare Kriterien und Standards für nachhaltige Finanzprodukte zu etablieren.
Regulierung und Transparenz erhöhen
Um die Transparenz weiter zu erhöhen, hat die EU auch ein neues Maßnahmenpaket für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Dieses Paket umfasst neue EU-Taxonomiekriterien, die darauf abzielen, Unternehmen und den Finanzsektor bei der privaten Finanzierung von Übergangsprojekten zu unterstützen. Finanzkommissarin Mairead McGuinness betont die Notwendigkeit, die EU-Taxonomie weiterzuentwickeln, um ein kohärentes und benutzerfreundliches regulatorisches Umfeld zu schaffen.
Ein weiteres wichtiges Element ist die Regulierung der ESG-Ratinganbieter. Laut der neuen ESG-Rating-Verordnung, die voraussichtlich ab 2026 in Kraft tritt, werden Anbieter von ESG-Ratings künftig der Zulassung und Aufsicht durch die ESMA unterliegen. Diese Verordnung soll die Transparenz und Integrität im Bereich der Nachhaltigkeitsbewertung verbessern.
Mit diesen Regelungen strebt die EU nicht nur eine bessere Markttransparenz an, sondern will auch sicherstellen, dass Anleger fundierte Entscheidungen treffen können, die den Prinzipien einer nachhaltigen Wirtschaft entsprechen. Informationen über die geplanten Maßnahmen sind auf der Webseite der EU-Kommission verfügbar.
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